Private Rentenversicherung

 

Von einer privaten Rentenversicherung wird in der Regel die Zahlung einer (meist) lebenslagen Rente zum vertraglich vereinbarten Beginn erwartet. Gute Tarife mit flexiblen Vertragsbedingungen erlauben jedoch erheblich mehr Spielraum für die Auszahlung des angesparten Kapitals:

1. Flexibler Auszahlungsbeginn:
Entscheiden sie frei, ob die Auszahlung zum einstmals vereinbarten Rentenbeginn erfolgen soll. Bei geänderter Lebensplanung wäre eine vorgezogene Auszahlung ebenso möglich wie ein späterer Termin: steigt während der Laufzeit beispielsweise das gesetzliche Rentenbeginnalter und sie arbeiten länger als ursprünglich geplant, können sie das Kapital auch beitragsfrei bis zum tatsächlichen Rentenbeginn stehen und sich verzinsen lassen.

2. Verrentung des Kapitals:
Die Umrechnung des gebildeten Kapitalstockes in eine lebenslange Rente ist der Standard-Fall, jedoch nicht die einzige Option. Da Versicherer in ihren Sterbetafeln meist mit einer höheren als der tatsächlichen Lebenserwartung kalkulieren, kann es sinnvoll sein, sich die Rente abgekürzt auf z.B. 10, 15 oder 20 Jahre auszahlen zu lassen. Auf diese Weise lässt sich die Höhe der monatlichen Rente gegenüber einer lebenslangen Rente deutlich steigern. Das Langlebigkeitsrisiko wäre dann jedoch nicht mehr abgedeckt, denn die lebenslange Rente zahlt tatsächlich bis zu ihrem Tod, auch wenn sie älter als 100 Jahre würden. Aus diesem Grund sollte niemals die gesamte private Altersvorsorge über einen abgekürzten Zeitraum ausgezahlt werden.

3. Kapitalauszahlung:
Neben der Verrentung ist bei einer privaten Rentenversicherung auch die Wahl der Kapitaloption möglich. Wie früher bei einer Lebensversicherung können sie hier ebenfalls zwischen Rente und Kapital entscheiden. Zusätzlich bieten gute Tarife Teilentnahmen im Rentenalter an, während sich der Rest des Kapitals im Versicherungsmantel geschützt vor der Abgeltungssteuer weiter verzinst.

4. Kombination aus Kapital und Rente:
Diese Möglichkeit stellt den Königsweg der Flexibilität dar. Entnehmen sie z.B. jährlich einen Kapitalbetrag aus der privaten Rentenversicherung, das übrige Kapital arbeitet weiter für sie . Erst mit 70 lassen sie sich das übrige Kapital als lebenslange Rente auszahlen. Auf diese Weise lassen sich nicht nur die Auszahlungen steuerlich optimieren, auch die Höhe der schließlichen Rente wird höher, da die restliche Lebenserwartung niedriger ist als bei einer sofortigen Verrentung mit z.B. 63 Jahren.

 
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