Die Ursprünge der Deutschen Rentenversicherung reichen zurück bis ins Jahr
1889, in dem unter dem damalige Reichskanzler
Otto von Bismarck ein Gesetz über die
Invaliden- und Altersversicherung verabschiedet wurde. Es sah einen minimalen Beitragssatz von 1,7% vor, mit dem ein Kapitalstock aufgebaut wurde, der den Rentnern ab dem 70. Lebensjahr eine finanzielle Unterstützung zusicherte. Diese war jedoch so gering, dass die Hauptverantwortung für die Versorgung nach dem Arbeitsleben weiterhin in den Familien bieb. Die durchschnittliche Lebenserwartung lag damals übrigens deutlich unter 50 Jahren.
Mit nur einigen kleinen Änderungen (z.B. wurde der Auszahlungsbeginn 1916 auf 65 Jahre gesenkt und das Niveau deutlich angehoben) blieb die "Bismarck-Rente" knapp 70 Jahre bestehen. Nach dem zweiten Weltkrieg war das Rentenniveau auf 34% des letzten Brutto-Lohnes gesunken, der innere soziale Frieden der jungen Bundesrepublik in Gefahr. Vor diesem Hintergrund (und einer anstehenden Bundestagwahl) wurde 1957 unter Kanzler Konrad Adenauer ein doppelter Paradigmenwechsel in der gesetzichen Rentenversicherung vollzogen:
- von einem reinen Zuschuss zum Unterhalt hin zum vollständigen Lohnersatz
- vom Kapitalstock zum Umlageverfahren
Indem die Einzahlungen der Arbeiter und Angestelten direkt an die Rentner weitergeleitet wurden, erhöhten sich die Renten schlagartig um 60% (die Wahl wurde gewonnen). Diese Zahlungsverpflichtung der jüngeren arbeitenden Bevölkerung gegenüber den Älteren im Ruhestand wurde als Generationenvertrag hoch gelobt.
Mit zunehmender
Lebenserwartung und rückläufigen
Geburtenraten kippte das Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und Leistungsempfängern: momentan hat es sich von 8:1 im Jahr 1950 auf 3:1 gesenkt und wird ab 2030 bei ca. 1:1 liegen.
Um in Folge dessen den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht explodieren zu lassen, kam es ab 2001 erneut zu weitreichenden Reformen, in Folge dessen das Rentenniveau (insbesondere für jüngere Versicherte) drastisch gesenkt wurde. Lag die Rente bis 2001 bei ca. 70% des letzten Netto-Lohnes, ist dieser Wert bereits heute unerreichbar. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge hat die Entwicklung dieses Nettorentenniveaus für die zukünftigen Rentner grafisch dargestellt.

Doch ein Rentenniveau von 57% des letzten NettoLohnes für Personen, die ab 2040 in Rente gehen, ist längst nicht die ganze Wahrheit. Die folgenden Faktoren sind in der Grafik noch gar nicht berücksichtigt:
- Die dargestelten Werte gelten für den sogenannten Eckrentner, der 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezhlt hat. Solch lange Beitragszeiten werden viele junge Versicherte nicht erreichen.
- Die Erhöhung des Renteneintrittalters auf 67 Jahre ist faktisch eine weitere Rentenkürzung: Bereits heute liegt das Durchschnittsalter beim Rentenbeginn unter 63 Jahre. Durch die Erhöhung des Rentenalters Jahre steigen die Abzüge, die für eine Rente ab bereits 63 Jahre in Kauf genommen werden müssen (dauerhaft um 24 Monate á 0,3% = 7,2%).
- Seit 2005 werden Renten deutlich höher besteuert. Für alle, die ab 2040 in Rente gehen, werden 100% der Rente dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet, wie bei einem normalen Arbeitnehmer. Hinzu kommen Sozialversicherungsabgaben für die Kranken- und Pflegeversicherung. Die tatsächlich ausgezahlte Netto-Rente wird damit nochmals deutlich unter den ausgewiesenen Brutto-Renten liegen, die sie z.B. ihrer Renten-Information entnehmen können.
Häufig werden zu privaten Rentenversicherungen zahlreiche
Zusatz-Bausteine angeboten:
Von solchen Zusätzen raten wir grundsätzlich ab:
- Der Todesfallschutz sollte nicht mehr als das aktuelle Vertragsguthaben (höchstens mit dem Zusatz "mindestens jedoch 10% der Beitragssumme") umfassen, da sonst ein nicht unerheblicher Anteil des Beitrags in einen gesonderten Risikotopf fließt, der die Gesamtrendite deutlich mindert. Wird eine erweiterter Todesfallschutz gewünscht, ist eine parallele Risikolebensversicherung die bessere Wahl.
- Weitere Zusatzrisiken sollten auf jeden Fall über separate Verträge abgesichert werden: a) mit einzelnen Verträgen erhalten sie mehr Flexibilität, b) ein sehr guter Anbieter von privaten Rentenvesicherungen entspricht nicht automatisch einem sehr guten BU-Anbieter, sodass sie mit getrennten Lösungen günstiger und qualitativ besser aufgestellt sind.