Private Rentenversicherung

 

Private Rentenversicherung"Die Rente ist sicher!" Mit dieser Ausage erntete der ehemalige Bundesarbeitsminister Norbert Blüm viel Aufmerksamkeit, doch mindestens ebenso viel Kopfschütteln. Doch nach allen Rentenreformen der letzten Jahre muss ihm recht gegeben werden: Die Rente ist sicher - jedoch für alle Personen unter 30 Jahren lediglich auf einem Grundabsicherungsniveau. Private Altersvorsorge ist unerlässlich. Um dies zu verdeutlichen, ist ein kleiner Rückblick in der Historie der Deutschen Rentenversicherung angebracht.

Die Ursprünge der Deutschen Rentenversicherung reichen zurück bis ins Jahr 1889, in dem unter dem damalige Reichskanzler Otto von Bismarck ein Gesetz über die Invaliden- und Altersversicherung verabschiedet wurde. Es sah einen minimalen Beitragssatz von 1,7% vor, mit dem ein Kapitalstock aufgebaut wurde, der den Rentnern ab dem 70. Lebensjahr eine finanzielle Unterstützung zusicherte. Diese war jedoch so gering, dass die Hauptverantwortung für die Versorgung nach dem Arbeitsleben weiterhin in den Familien bieb. Die durchschnittliche Lebenserwartung lag damals übrigens deutlich unter 50 Jahren.

Mit nur einigen kleinen Änderungen (z.B. wurde der Auszahlungsbeginn 1916 auf 65 Jahre gesenkt und das Niveau deutlich angehoben) blieb die "Bismarck-Rente" knapp 70 Jahre bestehen. Nach dem zweiten Weltkrieg war das Rentenniveau auf 34% des letzten Brutto-Lohnes gesunken, der innere soziale Frieden der jungen Bundesrepublik in Gefahr. Vor diesem Hintergrund (und einer anstehenden Bundestagwahl) wurde 1957 unter Kanzler Konrad Adenauer ein doppelter Paradigmenwechsel in der gesetzichen Rentenversicherung vollzogen:

  • von einem reinen Zuschuss zum Unterhalt hin zum vollständigen Lohnersatz
  • vom Kapitalstock zum Umlageverfahren

Indem die Einzahlungen der Arbeiter und Angestelten direkt an die Rentner weitergeleitet wurden, erhöhten sich die Renten schlagartig um 60% (die Wahl wurde gewonnen). Diese Zahlungsverpflichtung der jüngeren arbeitenden Bevölkerung gegenüber den Älteren im Ruhestand wurde als Generationenvertrag hoch gelobt.

Unter Berücksichtigung der bisherigen Reformen ergibt sich spätestens ab 2040 ein tatsächliches Rentenniveau von ca. 40-45% des letzten Netto-Lohnes. Dies entspricht ungefähr dem Sozialhilfeniveau. Und hier hat Norbert Blüm recht: dieses Niveau ist in der Tat sicher. Wer im Alter also nicht einzig von Sozialhilfe leben möchte ist gut beraten, eine private Altersvorsorge abzuschließen. Welches Produkt oder welche Produktkombination (Rürup-Rente, Riester-Rente oder Private Rente) dabei die beste für sie ist, können sie mittels unseres Förder-Check direkt online ermitteln.

 
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