Riester-Rente

 

Riester-RenteDer Ursprung der Riester-Rente (benannt nach dem damaligen Arbeitsminister Walter Riester, auch: Zulagen-Rente) liegt im Altersvermögensgesetz, das im Jahr 2001 verabschiedet wurde. Um die gleichzeitige Kürzung der gesetzlichen Rente in Höhe von 3 Prozentpunkten auszugleichen, wurde die Einführung einer kapitalgedeckten Altersvorsorge mit staatlicher Förderung als Ergänzung zur rein privaten Altersvorsorge beschlossen.

Alle Personengruppen, die von den gesetzlichen Rentenkürzungen betroffen sind, sollten in den Genuss einer staatlichen Förderung zum Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge kommen. Daraus ergeben sich die folgenden Personengruppen, die direkt förderberechtigt sind:

  • Pflichtversicherte in der Deutschen Rentenversicherung
  • Angehörige des Alterssicherungssystems der Landwirte
  • Beamte, Richter, Soldaten etc.
  • Empfänger von ALG I und II

Nicht förderberechtigt sind u.a. Selbständige, freiwillig gesetzlich Versicherte und geringfügig Beschäftigte mit Versicherungsfreiheit. Für diese Gruppen gibt es nur eine Ausnahme: Ist der Ehepartner direkt förderberechtigt, kann auch z.B. ein Selbständiger die Riester-Förderung erhalten, sofern beide Ehepartner einen eigenen Riester-Vertrag besitzen (indirekte Förderung).

Alle wichtigen Informationen zur Riester-Rente haben wir auch in unserer Broschüre für sie zusammengefasst. Ob die Riester-Rente für sie die geeignete Form der Altersvorsorge ist, können Sie mittels unseres Förder-Check ermitteln. Die genaue Förderung und mögliche Ablaufleistungen lassen sich direkt online über unseren Versicherungsrechner ermitteln.

 
Navigation