Rürup-Rente

 

Rürup-RenteNachdem bereits 2001 mit der Riester-Rente eine staatlich geförderte Altersvorsorge vor allem für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte etabliert wurde, fehlte für einige Jahre ein entsprechendes Pendant für Selbständige und Freiberufler. Diese Lücke wurde 2005 mit der Einführung der sogenannten Rürup-Rente (auch: Basis-Rente) geschlossen (benannt nach Bert Rürup, dem damaligen Wirtschaftsweisen und Berater der Bundesregierung).

Die Rürup-Rente richtet sich an Freiberufler und Selbständige, aber auch gutverdienende Angestellte und Beamte, denen der maximal steuerlich geförderte Beitrag der Riester-Rente nicht genügt. Speziell für diese Zielgruppe wurde der Sonderausgabenabzug erheblich weiter gefasst als bei der Zulagen-Rente, wo er auf 2.100 € p.a. begrenzt ist.

In die Rürup-Rente können Alleinstehende bis zu 20.000 € im Jahr, Verheiratete sogar bis zu 40.000 € im Jahr einzahlen. Bei Angestellten oder Selbständigen, die Beiträge an ein berufsständisches Versorgungswerk entrichten, reduzieren sich die Rürup-Höchstbeiträge um diese Zahlungen (inkl. eines Arbeitgeberanteils).

Innerhalb dieser Grenzen können im Jahr 2009 von allen Rürup-Einzahlungen 68% als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Dieser als Sonderabgaben steuerlich absetzbare Anteil steigt jedes Jahr um 2%-punkte, bis im Jahr 2025 die volle Absetzbarkeit der Beiträge erreicht ist (vgl. Tabelle zur Absetzbarkeit).

Abschließend lässt sich festhalten, dass die Rürup-Rente für alle Selbständigen die einzige Möglichkeit bietet, steuerlich gefördert für das Rentenalter zu sparen. Alle übrigen, die in den Genuss der Riester-Förderung kommen, sollten deren Höchstbeiträge zunächst voll ausschöpfen:

  • insgesamt ist die Förderquote höher als bei der Rürup-Rente
    (Beiträge sind z.B. von Beginn an zu 100% steuerlich absetzbar)
  • die Riester-Tarife sind durch die gestzlichen Vorgaben wesentlich flexibler
    (z.B. sind bei der Riester-Rente eine Kapitalwahl und freie Vererbung möglich)
Wem jedoch der steuerlich geförderte Maximalbeitrag der Riester-Rente von 2.100 € p.a. nicht ausreicht und wer darüber hinaus steuerlich geförderte Altersvorsorge betreiben möchte, kommt um die Rürup-Rente nicht herum. Die wichtigsten Informationen haben wir Ihnen in unserer Broschüre zusammengestellt. Welche Form der Altersvorsorge ihren Anforderungen an ein Sparprodukt am ehesten entspricht, können sie vorab mit unserem Förder-Check direkt online ermitteln.
 
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