Nachdem bereits 2001 mit der Riester-Rente eine staatlich geförderte Altersvorsorge vor allem für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte etabliert wurde, fehlte für einige Jahre ein entsprechendes Pendant für Selbständige und Freiberufler. Diese Lücke wurde 2005 mit der Einführung der sogenannten Rürup-Rente (auch: Basis-Rente) geschlossen (benannt nach Bert Rürup, dem damaligen Wirtschaftsweisen und Berater der Bundesregierung).
Die Rürup-Rente richtet sich an
Freiberufler und Selbständige, aber auch
gutverdienende Angestellte und Beamte, denen der maximal steuerlich geförderte Beitrag der
Riester-Rente nicht genügt. Speziell für diese Zielgruppe wurde der Sonderausgabenabzug erheblich weiter gefasst als bei der Zulagen-Rente, wo er auf 2.100 € p.a. begrenzt ist.
In die Rürup-Rente können Alleinstehende bis zu 20.000 € im Jahr, Verheiratete sogar bis zu 40.000 € im Jahr einzahlen. Bei Angestellten oder Selbständigen, die Beiträge an ein berufsständisches Versorgungswerk entrichten, reduzieren sich die Rürup-Höchstbeiträge um diese Zahlungen (inkl. eines Arbeitgeberanteils).
Innerhalb dieser Grenzen können im Jahr 2009 von allen Rürup-Einzahlungen 68% als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Dieser als Sonderabgaben steuerlich absetzbare Anteil steigt jedes Jahr um 2%-punkte, bis im Jahr 2025 die volle Absetzbarkeit der Beiträge erreicht ist (vgl. Tabelle zur Absetzbarkeit).
Als Gegenleistung für diese steuerliche Förderung verlangt der Gesetzgeber einige
Einschränkungen in den angebotenen Rürup-Tarifen, sodass die
Basis-Rente in vielen Bereichen der gesetzlichen Rente gleichgestellt ist:
- Zugriff frühestens ab 60 Jahren
- Auszahlung nur als lebenslange Rente
- Vererbung nur an Ehepartner und/oder kindergeldberechtigte Kinder
Da der Versicherungsnehmer erst ab 60 Jahren auf das gebildete Kapital zugreifen kann, können es jedoch eventuelle Gläubiger auch nicht: Folge ist in weiten Teilen ein Schutz des Kapitals bei einer Insolvenz oder Hartz IV.
Neben diesen Vorgaben hat der Gesetzgeber erlaubt,
Zusatzversicherungen in die Rürup-Rente zu integrieren, vorausgesetzt mindestens 51% des Gesamtbeitrags fließen in die Hauptversicherung. Als mögliche Zusatzbausteine sind wählbar:
- Berufsunfähigkeitsschutz
- Hinterbliebenenschutz
Insgesamt ist zu sagen, dass eine Vermischung der Altersvorsorge mit Gedanken der Risikoabsicherung die Kosten der Versicherung erheblich in die Höhe treibt und dadurch die Ablaufleistung deutlich sinkt. Zudem führt eine Kombination zweier Produkte mit unterschiedlichen Zielsetzungen in einem Vertrag zwangsläufig zu begrenzter Flexibilität. So können z.B. bei einer Beitragsfreistellung des Vertrags die Zusatzversicherungen nicht separat weitergeführt werden, ein bisher erworbener BU- oder Hinterbliebenenschutz fällt gänzlich weg.
Vor diesem Hintergrund ist es empfehlenswert, zur Absicherung der Erwerbsfähigkeit auf eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung zu setzen. Die Hinterbliebenenabsicherung in einer Rürup-Rente sollte nicht über die Rückgewähr der eingezahlten Beiträge hinausgehen, da alles andere die Ablaufleistung überproportional schmälert. Auch hier ist der Weg über eine eigenständige und günstige Risikolebensversicherung gewählt zu bevorzugen.
Abschließend lässt sich festhalten, dass die Rürup-Rente für alle Selbständigen die einzige Möglichkeit bietet, steuerlich gefördert für das Rentenalter zu sparen. Alle übrigen, die in den Genuss der Riester-Förderung kommen, sollten deren Höchstbeiträge zunächst voll ausschöpfen:
- insgesamt ist die Förderquote höher als bei der Rürup-Rente
(Beiträge sind z.B. von Beginn an zu 100% steuerlich absetzbar)
- die Riester-Tarife sind durch die gestzlichen Vorgaben wesentlich flexibler
(z.B. sind bei der Riester-Rente eine Kapitalwahl und freie Vererbung möglich)
Wem jedoch der steuerlich geförderte Maximalbeitrag der Riester-Rente von 2.100 € p.a. nicht ausreicht und wer darüber hinaus steuerlich geförderte Altersvorsorge betreiben möchte, kommt um die Rürup-Rente nicht herum. Die wichtigsten Informationen haben wir Ihnen in unserer
Broschüre zusammengestellt. Welche Form der Altersvorsorge ihren Anforderungen an ein Sparprodukt am ehesten entspricht, können sie vorab mit unserem
Förder-Check direkt online ermitteln.