Der staatliche Schutz der
gesetzlichen Rentenversicherung für dieses Risiko ist gering. So beträgt die durchschnittliche volle
Erwerbsminderungsrente momentan lediglich 660 € im Monat (für alle ab 1960 geborenen). Diese erhält auch nur, wer keinerlei Tätigkeiten länger als drei Stunden am Tag ausüben kann (unabhängig vom vorherigen Beruf und der Lage am Arbeitsmarkt). Daher bleibt nur, die
finanziellen Risiken einer Berufsunfähigkeit privat abzusichern: durch eine
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).
Eine solche BU zahlt eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente, sofern der Grad der Berufsunfähigkeit mindestens 50% beträgt. Anders als beim gesetzlichen Schutz wird der zuletzt ausgeübte Beruf berücksichtigt: moderne Policen verzichten auf eine sogenannte abstrakte Verweisung. Dies bedeutet, dass die Versicherung die BU-Rente auch dann nicht verweigern darf, wenn es theoretisch einen vom Versicherten nicht ausgeübten (daher abstrakten) Beruf gäbe, der seiner bisheringen Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung (bezüglich Einkommen und sozialem Ansehen) entspricht.
Die Beantragung einer BU ist mit einer
aufwendigen Gesundheitsprüfung verbunden. Dies erfolgt zunächst über einen Fragebogen, in schwierigen Fällen unterstützt durch eine Anfrage bei Ärzten oder bei hohen Versicherungssummen mit einer direkten ärztlichen Untersuchung.
Der Preis für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist deutlich höher als für eine Unfallversicherung, deckt aber natürlich auch ein deutlich breiteres Leistungsspektrum ab. So resultieren nur 9% aller BU-Fälle aus einem Unfall, die Ursachen für die Mehrheit der Leistungsfälle liegen im Bereich des Bewegungsapparates (z.B. am Rücken, 30%) und des Nervensystems (z.B. der Psyche, 20%).
Für die Höhe des letztendichen BU-Beitrags gibt es vor allem vier Einflussfaktoren:
1. Beruf:
Berufe mit besonders hoher körperlicher Belastung haben die höchsten Beiträge (z.B. Betonbauer, Maurer, Fliesenleger). Für andere Berufe mit z.B. überwiegender Schreibtischtätigkeit ist das statistische Risiko berufsunfähig zu werden, deutlich geringer, was sich ebenfalls in den Beiträgen niederschlägt (bei z.B. Ärzten, Architekten, Apothekern oder kaufmännisch Angestellten). Für diese Berufsgruppen ist auch zu überlegen, ob eine Absicherung gegen Schwere Krankheiten nicht die sinnvollere Alternative darstellt.
2. Eintrittsalter:
Je geringer das Eintrittsalter, desto niedriger der Beitrag. Zudem haben gerade junge Menschen das Problem, dass Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung u.U. noch nicht erfüllt sind, sodass gesetzlich nur bei Arbeitsunfällen ein Versicherungsschutz besteht. Ferner kommt es mit zunehmendem Alter eher zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes und damit tendenziell zu einem nur eingeschränkten BU-Schutz, sodass der Abschluss nicht zu weit hinausgezögert werden sollte.
3. Laufzeit:
Das Versicherungsendalter (bis zu dem der Eintritt einer BU versichert ist) und das Leistungsendalter (bis zum dem eine BU-Rente gezahlt wird) sollten dem Eintritt in die Altersrente entsprechen. Dennoch wird aus Kostengründen häufig lediglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum Endalter 60 oder 63 Jahre abgeschlossen. Auf der anderen Seite deckeln die Versicherungen für manche Berufe mit besonders hohem BU-Risiko das Endalter von sich aus auf z.B. 55 Jahre.
4. Rentenhöhe:
Die Höhe der BU-Rente ist frei wählbar. Sie sollte so gestaltet sein, dass zumindest die Fixkosten und wichtigsten variablen Kosten des täglichen Lebens abgedeckt sind. Eine häufige Faust-Formel geht von 70% des Netto-Einkommens aus, wobei dies stets im Einzelfall zu prüfen ist.