Berufsunfähigkeitsversicherung

 

BerufsunfähigkeitsversicherungUnsere Arbeitskraft ist wie eine Gelddruckmaschine für uns: Kommt sie ins stottern oder fällt sie gar vollständig aus, fehlt den meisten Menschen die finanzielle Grundlage, den erreichten und gewohnten Lebensstandard zu erhalten. Umso erschreckender ist die Tatsache, dass in Deutschland mehr als jeder fünfte Erwerbstätig vor seinem normalen Rentenalter dauerhaft arbeitsunfähig wird. Insbesondere vor diesem Hintergrund ist die Berufsunfähigkeit eines der am meisten unterschätzen Lebensrisiken.

Der staatliche Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung für dieses Risiko ist gering. So beträgt die durchschnittliche volle Erwerbsminderungsrente momentan lediglich 660 € im Monat (für alle ab 1960 geborenen). Diese erhält auch nur, wer keinerlei Tätigkeiten länger als drei Stunden am Tag ausüben kann (unabhängig vom vorherigen Beruf und der Lage am Arbeitsmarkt). Daher bleibt nur, die finanziellen Risiken einer Berufsunfähigkeit privat abzusichern: durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).

Eine solche BU zahlt eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente, sofern der Grad der Berufsunfähigkeit mindestens 50% beträgt. Anders als beim gesetzlichen Schutz wird der zuletzt ausgeübte Beruf berücksichtigt: moderne Policen verzichten auf eine sogenannte abstrakte Verweisung. Dies bedeutet, dass die Versicherung die BU-Rente auch dann nicht verweigern darf, wenn es theoretisch einen vom Versicherten nicht ausgeübten (daher abstrakten) Beruf gäbe, der seiner bisheringen Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung (bezüglich Einkommen und sozialem Ansehen) entspricht.

Abschließend empfehlen wir, eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur als selbständige BU und nicht als Zusatzversicherung abzuschließen. Zum einen sind zwei separate Verträge immer flexibler zu handhaben als ein Bündelprodukt aus BU und z.B. Rentenversicherung. Zum anderen entsprechen die besten BU-Anbieter nicht automatisch den besten Rentenversicherungen, sodass zusätzliche Kosten vermieden werden können. Auf keinen Fall sollten Sie eine BU in Kombination mit einer Rürup-Rente abschließen: für die meisten Versicherten ergeben sich nicht die versprochenen signifikanten Steuervorteile, zum anderen werden BU-Renten im Leistungsfall sehr hoch besteuert.

 
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