Unfallversicherung

 

Nach der Versicherungsdefinition liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Wieviel Kapital die Unfallversicherung in Folge einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit tatsächlich auszahlt, hängt entscheidend von der Gliedertaxe ab. Diese unterscheidet sich erheblich zwischen Anbietern und Tarifen. Finanztest hat beispielhaft die Gliedertaxe aus den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 99) der Deutschen Versicherungswirtschaft aufgelistet. In guten Tarifen liegt der Gliedertaxe zum Teil erheblich über den hier dargestellten Werten.

Gliedertaxe der Unfallversicherung

Bei einem unfallbedingtem Hörverlust auf einem Ohr ergäbe sich ein Invaliditätsgrad von 30%. Bei einer Invaliditätsgrundsumme von 100.000 € und einer Progression von 500% läge die Auszahlung etwas über 30.000 €.

Würden als Unfallfolge ein Auge und ein Daumen verloren, beziffert sich der Invaliditätgrad auf 60%. Bei gleichen Versicherungsbedingungen (100.000 € mit 500%) käme es durch die Progression bereits zu einer Auszahlung von ca. 180.000 €.

Verlöre ein Versicherter bei einem Unfall die rechte Hand (50%) und den linken Arm unterhalb des Ellenbogens (60%), hätte er einen Invaliditätsgrad von 100%. Bei erneut gleichen Versicherungsbedingungen (100.000 € mit 500%) bekäme er 500.000 € aus der Unfallversicherung ausbezahlt.

Insgesamt ist erneut anzumerken, dass bei guten Tarifen die Auszahlungen durch eine verbesserte Gliedertaxe erheblich höher ausfallen.

 
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