Ein erhöhtes Unfallrisiko besteht insbesondere für die folgenden
Personengruppen, für die eine ergänzende
Unfallversicherung sinnvoll ist. Dies sind zum einen
jüngere Menschen, denn das Unfallrisiko nimmt mit zunehmendem Alter, insbesondere bei Personen ab 40 Jahren, deutlich ab. Zu einer anderen Risikogruppe zählen
aktive Sportler, die z.B. regelmäßig Fußball und so ein erhöhtes Verletzungsrisiko aufweisen (zu 18% aller Unfällen kommt es bei Sport und Spiel). Schließlich sind
Vielfahrer zu nennen: zwar ereignen sich nur ca. 13% aller Unfälle im Verkehr, doch ist hier der Anteil von schweren Verletzungen und Todesopfern am höchsten. Ansonsten verteilen sich Unfälle wie folgt:
- Freizeit (20%)
- Privater Haushalt (19%)
- Beruf (30%, Risiko teilweise durch gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt)
Die private
Unfallversicherung kann zwei verschiedene
Folgen von Unfällen finanziell absichern:
- Invalidität (dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit nach einem Unfall)
- Unfalltod
In beiden Absicherungen bestehen Schnittmengen zu anderen Versicherungen: zur Risikolebensversicherung und zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Unfallversicherung deckt jedoch nur den unfallbedingten Teilbereich aus dem Spektrum dieser allgemeineren Versicherungen ab. Wenn also eine Hinterbliebenenabsicherung im Vordergrund steht, sollte zunächst über eine Risikolebensversicherung nachgedacht werden. Steht die Einkommenssicherung im Vordergrund, sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung die erste Wahl.
Vor diesem Hintergrund bestehen die
Leistungen der privaten
Unfallversicherung im wesentlichen aus zwei Komponenten:
- Kapitalzahlung im Todesfall (die Absicherung ist erheblich günstiger als eine Risikolebensversicherung, dafür kommt es nur in unfallbedingten Todesfällen zu einer Auszahlung)
- Kapitalzahlung bei Invalidität (die Absicherung ist erheblich günstiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung, jedoch kann eine Berufsunfähigkeit erheblich mehr Ursachen haben als einen Unfall)
Diese Auszahlung bei Invalidität ist der Kernpunkt einer Unfallversicherung. Sie kann beispielweise genutzt werden, um ein Auto oder die Wohnung behindertengerecht umzubauen, eine Haushaltshilfe zu finanzieren oder privatärztliche Spezialbehandlungen zu bezahlen, die von der gesetzlichen Sozialversicherungen nicht übernommen werden.
Die Höhe der Kapitalauszahlung aus einer
Unfallversicherung resultiert aus der Invaliditätsgrundsumme, der Progression und nicht zuletzt der Gliedertaxe:
Invaliditätsgrundsumme: Dies ist die Summe, die je nach Grad der Invalidität prozentual ausgezahlt wird (z.B. bei 30% Invalidität 30% der Grundsumme)
- Progression: Die Invaliditätsgrundsumme kann durch eine Progression bei höherer Invalidität angehoben werden. Bei einer Progression von z.B. 500% kommt bei einem Invaliditätsgrad von 100% das 5-fache der Grundsumme zur Auszahlung (vgl. Abbildung aus Finanztest). Anstatt eine Progression von über 500% zu wählen, sollten sie besser die Grundsumme entsprechend anheben.
- Gliedertaxe: Sie bestimmt, zu wieviel Prozent eine Verletzung zum Invaiditätsgrad beiträgt (z.B. kann der Wert für eine verlorene Hand in der Gliedertaxe ja nach Tarif zwischen 40% und 70% schwanken). Weitere Beispiele zur Gliedertaxe finden Sie bei den Beispielen für Versicherungsleistungen.
Weitere Leistungen wie z.B.
Invaliditätsrenten oder die Höhe der übernommenen Bergungskosten sollten bei der Auswahl eines Tarifes nicht im Mittelpunkt stehen.
Vielmehr sollte die Konzentration auf der Kapitalauszahlung liegen, denn durch eine ausreichenden Invalditätsleistung können andere Service-Angebote, die den Beitrag unnötig erhöhen, finanziert werden. Grundsätzlich raten wir von Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr ab, da die Beiträge unverhältnismäßig hoch sind. Zudem sollte eine Risikoabsicherung nicht mit renditeschwachen und unflexiblen Kapitalanlagen kombiniert werden.