Auslandskrankenversicherung |
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Über den genauen Leistungsumfang von Auslandskrankenversicherungen bestehen häufig Unsicherheiten. Finanztest hat in Heft 04/2009 aufgelistet, für welche Behandlungen von Urlaubern im Ausland die Zusatzversicherung aufkommt:
- ambulante ärztliche Behandlungen
- Röntgendiagnostik und Operationen
- ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel
- schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen, Reparaturen von Zahnersatz
- ärztliche Leistungen, Sachmittel, Unterbringung und Verpflegung bei einem Krankenhausaufenthalt
- den Transport zum nächsten Krankenhaus oder Notarzt durch Rettungsdienste
- den ärztlich angeordneten und medizinisch notwendigen Transport zum Wohnort oder dem nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort
- die Überführung im Todesfall oder die Bestattung im Ausland bis üblicherweise 10 000 Euro
Nicht übernommen werden hingegen die folgenden Leistungen:
- wenn der Zweck der Reise die Behandlung ist (z.B. für Zahnersatz im Ausland)
- für Behandlungen, bei denen schon von vornherein fest stand, dass sie während der Reise stattfinden müssen
- für Behandlungen von Verletzungen durch vorhersehbare Kriegsereignissen und Unruhen
- im Fall vorsätzlich herbeigeführter Krankheiten oder Unfälle
- für Entzugsbehandlungen
- für die Behandlung geistiger und seelischer Erkrankungen, Hypnose und Psychotherapie
- für reguläre Untersuchungen wegen einer Schwangerschaft, für Entbindung oder für Schwangerschaftsabbruch (Ausnahme: akut auftretende Komplikationen)
- für Zahnersatz einschließlich Kronen und Kieferorthopädie
- für Massagen, Bäder, Packungen, Nähr- und Stärkungspräparate
- für Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte
- für Kur-, Sanatoriums- und Rehabilitationsbehandlungen
- für die Unterbringung bei Pflegebedürftigkeit


