Auslandskrankenversicherung

 

Über den genauen Leistungsumfang von Auslandskrankenversicherungen bestehen häufig Unsicherheiten. Finanztest hat in Heft 04/2009 aufgelistet, für welche Behandlungen von Urlaubern im Ausland die Zusatzversicherung aufkommt:

  • ambulante ärztliche Behandlungen
  • Röntgendiagnostik und Operationen
  • ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen, Reparaturen von Zahnersatz
  • ärztliche Leistungen, Sachmittel, Unterbringung und Verpflegung bei einem Krankenhausaufenthalt
  • den Transport zum nächsten Krankenhaus oder Notarzt durch Rettungsdienste
  • den ärztlich angeordneten und medizinisch notwendigen Transport zum Wohnort oder dem nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort
  • die Überführung im Todesfall oder die Bestattung im Ausland bis üblicherweise 10 000 Euro

Nicht übernommen werden hingegen die folgenden Leistungen:

  • wenn der Zweck der Reise die Behandlung ist (z.B. für Zahnersatz im Ausland)
  • für Behandlungen, bei denen schon von vornherein fest stand, dass sie während der Reise stattfinden müssen
  • für Behandlungen von Verletzungen durch vorhersehbare Kriegsereignissen und Unruhen
  • im Fall vorsätzlich herbeigeführter Krankheiten oder Unfälle
  • für Entzugsbehandlungen
  • für die Behandlung geistiger und seelischer Erkrankungen, Hypnose und Psychotherapie
  • für reguläre Untersuchungen wegen einer Schwangerschaft, für Entbindung oder für Schwangerschaftsabbruch (Ausnahme: akut auftretende Komplikationen)
  • für Zahnersatz einschließlich Kronen und Kieferorthopädie
  • für Massagen, Bäder, Packungen, Nähr- und Stärkungspräparate
  • für Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte
  • für Kur-, Sanatoriums- und Rehabilitationsbehandlungen
  • für die Unterbringung bei Pflegebedürftigkeit
 
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