Stationäre Zusatzversicherung

 

Der Versicherungsschutz der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stellt auch im Bereich der Krankenhausbehandlung lediglich einen Grundschutz dar. Patienten werden in der Regel in die nächstgelegene Klinik eingewiesen, nicht z.B. in die weit entfernte Universitätsklinik. Dort erhalten sie die allgemeinen Krankenhausleistungen im 3-, 4- oder Mehrbettzimmer. Die Behandlung erfolgt durch den jeweils anwesenden diensthabenden Arzt. Verlangt ein Kassenpatient eine Chefarztbehandlung (vor, bei oder nach einer OP), entstehen schnell Kosten von mehreren tausend Euro.

Eine Chefarztbehandlung im Krankenhaus und ein komfortables Zimmer, das keiner Wartehalle gleicht: Solche Privilegien von Privatpatienten können auch Versicherte der Gesetzlichen Krankenkasse bekommen: durch eine stationäre Zusatzversicherung. Diese sogenannten Wahlleistungen sind jedoch immer nur im Doppelpack buchbar: z.B. eine Chefarztbehandlung bei gleichzeitiger Unterbringung im Mehrbettzimer ist als stationäre Zusatzversicherung nicht verfügbar.

Grundsätzlich ist es möglich, die Chefarztbehandlung mit einem Anspruch auf ein Ein-Bett- oder ein Zwei-Bett-Zimmer zu kombinieren. Vor dem Hintergrund des Preis-/Leistungsverjältnisses empfehlen wir die Kombination mit einem Zwei-Bett-Zimmer. Für ein Ein-Bett-Zimmer sind die Beiträge gut 50% höher, obwohl es außer der isolierten Unterbringung keine weiteren Vorteile gibt. Die wichtige Behandlung durch den Chefarzt ist bin beiden Tarifen inbegriffen.

Gute Tarife leisten obendrauf für die folgenden Leistungen:

  • Leistungen auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung
  • Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen
  • Ambulante Operationen, sofern sie vollstationäre Heilbehandlung ersetzen
  • Erstattung von Differenzkosten höherer Pflegesätze
  • Vor- und nachstationäre Behandlung
  • Gesundheitstelefon (für Fragen zu Krankheiten, Therapien und Medikamenten, Hilfe bei der Suche von Fachärzten oder passenden Kliniken etc.)
 
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