Zahn-Zusatzversicherung

 

Wählt ein Patient einen Zahnersatz, der über die Regelversorgung der Festzuschüsse hinausgeht, zahlt der die kompletten Mehrkosten selbst - und die können teuer werden. Die Zeitschrift Finanztest hat in ihrer Ausgabe 12/2008 die Zusatzkosten anhand von vier einfachen Beispielen für Zahnersatz ermittelt, die allesamt häufig in der Praxis vorkommen:

Beispiel Beschreibung Kosten Leistungen eines
guten Tarifs
"Kassenkrone" (Vollgusskrone aus edelmetallfreier
Legierung)
Für einen erhaltungswürdigen Zahn Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone ist als Regelversorgung eine Krone aus einer Nicht -
edelmetall-Legierung vorgesehen, die biliger als eine goldhaltige Legierung ist. Da es sich um einen Zahn im nicht sichtbaren Bereich des Unterkiefer handelt, übernimmt die GKV keine Kosten für Verblendungen.

Gesamtkosten: 250 €

Festzuschuss:
153 €

Eigenanteil:
97 €

90% der
Rechnung
werden
übernommen

Eigenanteil:
25 €

Krone plus privates Extra
(vollverblendete Metall-Keramik-Krone im nicht sichtbaren Bereich)
Der Fall ist der gleiche wie zuvor, jedoch mit einer kosmetisch schöneren Versorgung: die Metallkrone wird mit zahnfarbener Keramik überzogen. In einem solchen Fall rechnet der Zahnarzt seine Leistung nach der privatzahnärztlichen Gebührenordnung (GOZ) ab.

Gesamtkosten:
500 €

Festzuschuss:
max. 153 €

Eigenanteil:
347 €

90% der
Rechnung
werden
übernommen

Eigenanteil:
50 €

Inlay
(zweiflächiges Keramik-
Inlay)
Mit einem Inlay (einer harten Einlagefüllung) wird ein Loch im Zahn verschlossen, das nach der Regelversorgung mit Amalgam gefüllt würde. Es wird nach einem Abdruckmodell z.B. aus einer Goldlegierung oder aus Keramik gefertigt. Fast alle Leistungen werden nach dem privatzahnärztlichen System abgerechnet.    


Gesamtkosten:
320 €

Festzuschuss:
max. 30 €

Eigenanteil:
290 €

90% der
Rechnung
werden
übernommen

Eigenanteil:
32 €

Zahnersatz auf Implantat
(Implantat mit vollständig verblendeter Metall-Keramik-Krone)
Der Befund "zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn“ liegt erneut im nicht sichtbaren Bereich. Als Regelversorgung ist eine unverblendete Brücke aus einer Metalllegierung vorgesehen, die an den Nachbarzähnen befestigt wird. ie hochwertigere Lösung wäre ein Implantat, also eine künstliche Zahnwurzel (meist aus Metall), die in den Kieferknochen eingeschraubt wird. Auf dieser Konstruktion wird dann der Zahnersatz befestigt. Alle Leistungen werden nach dem privatzahnärztlichen System abgerechnet.

Gesamtkosten:
2300 €

Festzuschuss:
max. 363 €

Eigenanteil:
1.937 €

90% der
Rechnung
werden
übernommen

Eigenanteil:
230 €


Alle Leistungen werden nach dem privatzahnärztlichen System abgerechnet.
 
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