Hausratversicherung

 

Fahrrad:

Ist in der Hausratversicherung eine Deckungserweiterung auf ein Fahrrad gewünscht, ist der Diebstahl des Fahrrades unter bestimmten Umständen mitversichert. Zum einen muss es mit einem Schloss verkehrsüblich gesichert gewesen sein. Zum anderen gilt die Nachzeitklausel: Dies bedeutet, dass ein Diebstahl zwischen 22 und 6 Uhr nur dann versichert ist, wenn das Rad

  • in der Wohnung / im Keller / in der Garage eingeschlossen war
  • oder noch in Gebrauch war.

Wird ihr Fahrrad also z.B. um 23.30 Uhr gestohlen, hängt es von den Begleitumständen ab, ob eine Versicherung den Schaden ersetzt oder nicht:

  1. Hatten Sie das Fahrrad von einer Kneipe abgestellt und beschlossen, es in jener Nacht nicht mehr zu benutzen, endete der Gebrauch das Fahrrades zwischen 22 und 6 Uhr. Sie werden den Diebstahl erst am nächsten morgen bemerken und die Versicherung würde nicht leisten.
  2. Hatten Sie das Fahrrad jedoch vor einem Kino abgestellt und beschlossen, nach der Filmvorstellung wieder damit nach Hause zu fahren, war der Gebrauch mit dem Abstellen noch nicht beendet. Wenn sie den Diebstahl zwischen 6 und 22 Uhr bemerken und sofort bei der Polizei melden, würde die Versicherung leisten.

Inzwischen gibt es gute Tarife einer Hausratversicherung, die auf die Nachtzeitklausel verzichten und stattdessen einen Rund-um-die-Uhr-Schutz für Fahrraddiebstahl anbieten.


Unterversicherung:

Wenn z.B. durch einen Brand die Einrichtung eines Zimmers zerstört wird, ersetzt die Versicherung nicht pauschal den Schaden, sondern schickt einen Gutachter. Stellt dieser fest, dass ihre Versicherungssumme gemessen am Neuwert des gesamten Hausrates zu niedrig war (=Unterversicherung), wird die Versicherungsleistung entsprechend gekürzt.

Beispiel: Sie hatten eine Versicherungssumme von 30.000 €, der Schaden betrug 10.000 €. Häufig gehen die Versicherten davon aus, die Schadenhöhe wäre durch die Versicherungssumme voll gedeckt. Stellt der Gutachter aber fest, dass der eigentliche Neuwert des gesamten Hausrates bei 60.000 € liegt (sie also nur 50% davon versichert hatten), wird auch der Schaden über 10.000 € nur zu 50% von der Versicherung reguliert.

Um eine solche Unterversicherung zu vermeiden, empfiehlt BV.net einen Unterversicherungsverzicht. Dieser wird in der Hausratversicherung gewährt, wenn die Versicherungssumme mindestens 650 € je Quadratmeter entspricht.


Feuer:

Klassiker in diesem Bereich (sofern nicht grob fahrlässig verschuldet) sind Brandschäden durch einen entflammten Weihnachtsbaum, ein defektes Heizkissen, explodierte Gasherde oder ein implodierter Fernseher - sie werden von der Hausratversicherung reguliert. Sengschäden, bei denen durch große Hitze (aber ohne offenes Feuer, z.B. durch Leucht- oder Heizkörper) ein Schaden entsteht (z.B. eine Materialverformung), sind nur in guten Tarifen abgedeckt.

Trifft in einem Gewitter ein Blitz Teile des Hauses und verursacht direkt einen Schaden (z.B. an der Antennenanlage auf dem Dach), ist dieser durch die Hausratversicherung abgedeckt. Gleiches gilt für einen Baum, der nach einem Blitzschlag auf das Dach fällt und Schaden am Hausrat anrichtet (für den Dachschaden an sich ist die Wohngebäudeversicherung zuständig). Trifft ein Blitz nicht unmittelbar das Gebäude und es kommt dennoch zu Überspannungsschäden an elektrischen Geräten, sind diese nur in guten Tarifen abgesichert (bis hin zum Ersatz des verdorbenen Gefriergutes nach dem Ausfall des Kühlschranks).


Einbruchdiebstahl:

Für die Leistung der Versicherung ist entscheidend, dass dem Diebstahl ein Einbruch in eine verschlossene Wohnung, Haus oder Garage vorausgegangen ist (versichert ist kein einfacher Diebstahl, sondern ein Einbruchdiebstahl). Versichert sind dann gestohlene Gegenstände, Bargeld (bis zu bestimmten Obergrenzen) und entstandene Schäden am Hausrat. Gleiches gilt für Hotelzimmer und Ferienwohnungen im Urlaub.

In guten Tarifen sind zudem der Diebstahl aus dem Kfz, aus Krankenhauszimmern oder der Diebstahl von Wäsche auf der Leine oder Gartenmöbeln inbegriffen. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn eine Wohnungstür nicht oder nur einmal abgeschlossen war oder der Diebstahl durch Mitbewohner oder Hausangestelte erfolgte.


Raub:

Ein Raub liegt vor, wenn ein Täter dem Versicherten mit Gewalt oder durch Androhung von Gewalt etwas wegnimmt. Häufig handelt es sich um einen Überfall, in dem der Versicherte z.B. mit einem Messer oder einer Schusswaffe bedroht und zur Herausgabe der Handtasche, von Bargeld etc. aufgefordert wird. Geschieht dies am versicherten Ort, wird die Hausratversicherung den Schaden ersetzen. Nicht versichert sind z.B. Trickdiebstähle an der Haustür oder eine räuberische Erpressung, bei der die geraubten Dinge (z.B. Lösegeld) erst auf Verlangen des Täters herbeigeschafft werden.


Leitungswasser:

In der Hausratversicherung sind Wasserschäden am Hausrat nach dem Austritt von Leitungswasser aus vor allem Rohren, Aquarien und Wasserbetten versichert. Häufig entstehen Schäden nach Rohrbrüchen oder wenn der Zulaufschlauch der Waschmaschine platzt. In guten Tarifen werden sogar die Wassermehrkosten in Folge des Rohrbruchs ersetzt. Schäden durch Überschwemmungen oder Hochwasser sind nur bei einer Deckung mit erweiterten Elementarschäden abgesichert.


Sturm und Hagel:

Diese Gefahren richten meist einen Schaden am Haus selbst an, sodass dann die Wohngebäudeversicherung zuständig ist. Die Hausratversicherung kommt bei einem Sturm ab Windstärke 8 zum Einsatz, wenn z.B. die Satellitenschüssel oder die Markise beschädigt wurden. Auch wäre der Fall konstruierbar, dass durch den Sturm ein Baum aufs Dach fällt und durch den Dachschaden Regenwasser in das Haus dringt, das den Hausrat beschädigt. Tritt Wasser allerdings beim Sturm durch ein geöffnetes Fenster in das Haus ein, ist dies nicht versichert. Schneedruck nach einem Schneesturm oder Lawinen sind erneut nur bei einer Deckung mit erweiterten Elementarschäden abgesichert.

war der Gebrauch mit dem Abstellen beendet
 
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