Zusammenfassend lässt sich sagen, dass alles in den Bereich der
Hausratversicherung fällt, was aus einem Haus hinausfällt, wenn man es auf den Kopf stellen würde:
-
Einrichtungsgegenstände (z.B. Möbel, Teppiche, Bilder etc.)
-
Gebrauchsgegenstände (z.B. Unterhaltungs- und Haushaltsgeräte, Geschirr, Wäsche, CDs etc.)
-
Verbrauchsgegenstände (z.B. Nahrungsmittel, Weine, Heizöl etc.)
-
zusätzlich mitversicherte Gegenstände (z.B. Wertgegenstände, Rasenmäher, Spielfahrzeuge, Kanus, Surfbretter, Schlauchboote samt Motoren, Fahrräder (sofern sich am versicherten Ort abgestellt waren) etc.)
Im Gegensatz hierzu sind das Gebäude und alle fest mit ihm verbundenen Gegenstände durch eine Wohngebäudeversicherung abzudecken. Ausnahmen von dieser Regel sind z.B. sanitäre Anlagen oder Einbauschränke, die ebenfalls durch die Hausratversicherung geschützt sind.
Die klassische
Hausratversicherung stellt keine Allgefahrenversicherung dar, sondern deckt die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen durch hauptsächlich vier
Schadenursachen ab (da diese in einem Bedingungswerk gebündelt sind, wird auch von einer „
verbundenen Hausratversicherung“ gesprochen):Â
- Feuer (Brand, Explosion, Blitzschlag ins Haus sowie damit direkt zusammenhängende Folgeschäden durch z.B. Überspannung oder Löschwasser)Â
- Einbruchdiebstahl (Diebstahl in Folge eines Einbruchs und Raub mit (angedrohter) Gewalt sowie damit direkt zusammenhängender Schäden an versicherten Räumen und Kosten für nachträgliche Schlossänderungen)
- Leitungswasser (bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser aus z.B. Zu- oder Ableitungsrohren, Heizungsanlagen oder Aquarien)
- Sturm und Hagel (Sturmschäden ab Windstärke 8 und Schäden durch Hagelkörner)
In der
Hausratversicherung gilt das Vollwertprinzip, sodass die Versicherungssumme dem
Neuwert des ganzen Hausrat (nicht dem Zeitwert) entsprechen muss, eine Absicherung nur von Teilen des Hausrat ist nicht möglich.
Stellt sich am Schadenfall heraus, dass die Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Neuwert des Hausrat lag (Unterversicherung), kann die Versicherung die Leistung im entsprechenden Verhältnis kürzen. Um eine solche Kürzung auszuschließen, kann ein Unterversicherungsverzicht vereinbart werden.
Dies geschieht in der Regel über eine pauschale Festsetzung des Neuwerts mit 650 € je Quadratmeter Wohnfläche.
Für die klassische
Hausratversicherung existieren zahlreiche Möglichkeiten der Erweiterung:
- Fahrraddiebstahl: Die Versicherung leistet im Regelfall jedoch nur, wenn a) das Rad zur Zeit des Diebstahls mit einem Schloss gesichert war und b) zwischen 22 und 6 Uhr entweder in Gebrauch oder in einem verschlossenen Raum abgestellt war (Nachtzeitklausel).
- Glasbruch: Scheiben, Spiegel oder Platten aus Glas oder Kunststoff, Cerankochfelder etc. (müssen über die ganze Dicke gerissen sein) sowie ggf. die Sonderkosten zum Austausch einer Scheibe.
- Erweitere Elementarschäden: Erweiterung der versicherten Schadenursachen auf Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawine etc. (meist nur möglich, wenn das Gebäude noch nicht davon betroffen war)
Ob solche Zusätze sinnvoll sind, sollte vor allem vor dem Hintergrund des nicht unerheblichen Prämienaufschlags im Einzelfall geprüft werden. So macht eine Glasversicherung etwa nur dann Sinn, wenn eine Wohnung über viele Glasflächen aus teuren Materialien verfügt.