Hunde Haftpflichtversicherung |
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Angriff auf ein Kind:
Ihr Hund fällt ein Kind an und verletzt es an Arm und Hals. Die entstandenen Personenschäden werden von der Hunde-Haftpflichtversicherung ersetzt. Gute Tarife leisten sogar dann, wenn sie als Halter ihrer Leinenpflicht nicht nachgekommen sein sollten.
Verkehrsunfall:
Ihr Hund läuft auf die Straße und verursacht einen schweren Unfall. Sämtliche Sachschäden, aber auch eventuelle Personen- und Vermögensschäden werden bis zur Höhe der Deckungssumme von der Hunde-Haftpflichtversicherung übernommen
Mietsachschäden an Wohnräumen (in guten Tarifen):
Von ihrem Hund verursachte Beschädigungen an der gemieteten Wohnung sind dann mitversichert.
Tierische Ausscheidungen (in guten Tarifen):
Schäden durch Ausscheidungen des Hundes in der Mietwohnung aber auch außerhalb davon werden von der Hunde-Haftpflichtversicherung erstattet.
Deckschäden (in guten Tarifen):
Kommt es zu einer ungewollten Deckung durch ihren Hund, sind eventuelle Folgekosten für z.B. Abtreibung oder Aufzucht von Welpen abgesichert.
Für Pferde:
- weltweiter Auslandsaufenthalt (oftmals nur mit zeitlicher Begrenzung möglich)
- privates Tierhüter-Risiko: Übernimmt ein Bekannter für eine gewisse Zeit die Aufsicht Ihres Pferdes, so ist dessen Haftungsrisiko über Sie mitversichert.
- Flurschäden: Bissschäden an Sträuchern und Bäumen sowie etwa niedergetrampelte Felder sollten mitversichert sein.
- Fremdreiter-Risiko bei unentgeltlicher Überlassung eines Pferdes (Ansprüche des Reiters gegen den Eigentümer des Pferdes)
- Reitbeteiligungen sollten mitversichert sein: Somit sind diese im haftungs- und versicherungsrechtlichen Sinne dem versicherten Pferdebesitzer gleichgestellt.
- Deckschäden sollten eingeschlossen sein: Ein ungewollter Deckakt kann hohe Kosten für zum Beispiel Abtreibung oder Aufzucht des Fohlens verursachen.


