Hunde Haftpflichtversicherung |
|
|
Während die Private Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommt, die auf einem schuldhaften Handeln beruhen, definiert das Gesetz sogenannte Gefährdungshaftungen, bei denen eine widerrechtliche Verletzung von Rechtsgütern auch ohne schuldhaftes Handeln vorliegt. In diesen Fällen reicht das alleinige Vorhandensein eines gefahrerhöhenden Umstandes, um eine Gefährdung der Umwelt und damit eine automatische Haftung zu begründen.
In diesen Bereich fallen Kfz-Halter genauso wie nicht gewerbliche Tierhalter, insbesondere von Hunden und Pferden: Führt das Verhalten des Hundes zu einem Schaden, haftet der Halter - auch wenn ihn kein Verschulden trifft. Im Gegensatz zu vielen anderen zahmen Haustieren (wie z.B. Katzen, Meerschweinchen oder Wellensittichen) sind Hunde und Pferde nicht in die Deckung der Privaten Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen, sodass eine gesonderte Hunde-Haftpflichtversicherung erforderlich wird.
Eine solche Hunde-Haftpflichtversicherung kommt für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, die durch den Hund verursacht werden. Die Geltung erstreckt sich (zumindest für einen begrenzten Zeitraum) auch auf das Ausland. So sind neben dem in der Police eingetragenen Halter auch dessen Familienangehörige vor Schadenersatzforderungen von geschädigten Dritten abgesichert. Werden sie jedoch selbst von dem Hund verletzt, können sie keine Ansprüche gegenüber der Hunde-Haftpflichtversicherung geltend machen.


