Kfz-Versicherung |
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Fall 1: Sie werden unverschuldet mit ihrem PKW in einen Verkehrsunfall verwickelt
Egal ob ihr Fahrzeug nur mit einer Kfz-Haftpflicht oder einer Kfz-Kasko versichert ist, die Sachschäden an ihrem Auto und eventuellen Personenschäden an ihrer Gesundheit werden durch die kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ersetzt.
Fall 2: Sie verursachen mit ihrem PKW einen Verkehrsunfall
Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung deckt die Personen-, Sach- und eventuellen Vermögensschäden bei den anderen Unfallbeteiligten. Die Schäden am eigenen PKW wären nur durch eine Vollkasko-Versicherung abgedeckt.
Fall 3: Bei einem Sturm fällt ein Baum auf ihr geparktes Auto
Wenn sie nachweisen können, dass der Grundstückseigentümer den morschen Baum längst hätte fällen müssen, haftet der Grundstückseigentümer bzw. seine private Haftpflichtversicherung für ihn. Wenn ihnen der Nachweis nicht gelingt, benötigten sie eine Teilkasko-Versicherung - vorausgesetzt der Sturm hatte mindestens Windstärke 8, dann würde diese für die Reparatur aufkommen (genauso wie für Schäden durch Hagelkörner). Haben sie eine Vollkasko-Versicherung, wären sogar selbstverschuldete, wetterbedingte Unfälle abgesichert, sofern sie nicht vorsätzlich provoziert wurden.
Fall 4: Durch einen Defekt bleibt ihr Auto auf Bahnschienen stehen
Zwar kann ein ICE rechtzeitig bremsen, doch es entsteht eine nicht unerhebliche Verzögerung des Bahnverkehrs. Der Bahnbetreiber erleidet einen Vermögensschaden und richtet seine Schadenersatzansprüche wegen ihres schuldhaften Eingriffs in seinen Gewerbebetrieb an sie. Zwar kommt ihre Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden auf, doch stößt die gesetzliche Mindestdeckung von 50.000 € bei Vermögensschäden an ihre Grenzen. Die Differenz zum entstandenen Schaden tragen sie. Mit der kaum teureren Höchstdeckung von 100 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden wären sie vollständig abgesichert gewesen.


