Kfz-Versicherung |
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Es gibt in Deutschland nicht die Kfz-Versicherung, sondern im Grunde drei mögliche Versicherungen im Kfz-Bereich:
- die Kfz-Haftpflichtversicherung
- die Kfz-Kasko-Versicherung
- die Kfz-Unfallversicherung.
Im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht für Versicherungsunternehmen der sogenannte Kontrahierungszwang, eine Annahmepflicht von Anträgen (mit nur wenigen Ausnahmen). Hat ein Versicherer zudem einen Antrag nicht innerhalb von 2 Wochen nach Eingang schriftlich abgelehnt, so gilt zumindest die gesetzliche Mindestdeckungssumme als abgeschlossen (7,5 Mio. € für Personen-, 1 Mio € für Sach- und 50.000 € für Vermögensschäden). In der Praxis sollte jedoch stets die mögliche Höchstdeckung gewählt werden, da die Prämien nur marginal höher ausfallen.
Die Leistungen aus der Kfz-Haftpflichtversicherung entsprechend weitgehend denen der Privaten Haftpflichtversicherung. Wichtigster Unterschied ist, dass der Geschädigte im Kfz-Bereich einen direkten Anspruch an die Versicherung des Verursachers (und nicht an ihn persönlich) hat. Anders als weitläufig angenommen sind nicht nur Schäden aus dem direkten Fahrbetrieb gedeckt, sondern alle mit dem Gebrauch des Kfz verbundenen Schäden (z.B. bei der Reinigung, dem Be- und Entladen oder der Reparatur). Auch ein Anhänger gilt im verbundenen Zustand als Teil des Fahrzeugs.
Bei der Kalkulation aller Kfz-Tarife übertrumpfen sich die Anbieter mit Rabatten: für Neuwagen, Garagenautos, Wenigfahrer, Alleinfahrer, Frauen, Zweitwagen, bestimmte Berufsgruppen etc. Insgesamt sollten alle Rabatte nur mit Bedacht gewählt werden, da Verletzungen der Rabattbedingungen im Schadenfall zu drastischen Vertragsstrafen führen können (von Nachzahlungen mit hohen Strafzuschlägen bis zu Regressforderungen im fünfstelligen Bereich).
Am deutlichsten wird der eigene Beitrag in der Kfz-Haftpflicht- und Kasko-Versicherung durch den Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt), der nach einer bestimmten Vertragsaufzeit ohne Schaden eingeräumt wird: je länger eine Kfz-Versicherung keinen Schaden regulieren musste, umso niedriger wird der zu zahlende Beitrag. Jeweils am Jahresende findet eine Neueinstufung nach unten (wenn kein Schaden vorlag) oder nach oben (wenn ein Schaden reguliert werden musste) statt. Daher kann es gerade bei kleineren Schäden günstiger sein, den Schaden selbst zu bezahlen, anstatt eine Rückstufung des SF-Rabattes in Kauf zu nehmen. Eine Übersicht der SF-Rabatte finden sie in unserer SF-Übersicht.
Die Prämien für Kfz-Haftpflicht- und Kasko-Versicherungen können Sie in unseren Versicherungsrechner direkt online kalkulieren. Weitere ausführliche Informationen zur Hausratversicherung hat das Informationszentrum der deutschen Versicherer in unserer Broschüre für sie zusammengestellt.


