Wer vorsätzlich (also mit Wissen und Wollen) oder fahrlässig (also durch Außerachtlassen der erforderlichen Sorgfalt) das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, des Eigentum oder ein sonstiges Recht eines Anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersatz der daraus entstehenden Schadens verpflichtet (§ 823 I, BGB).
Dieser Paragraph des Bürgerlichen Gesetzbuches definiert einen
vollkommenen Schadenersatzanspruch, der bereits durch eine kleine Unachtsamkeit ausgelöst werden kann. Nicht selten gefährdet ein solcher Vorfall die
materielle Existenz des Verursachers, da ein entstandener Schaden in vollem Umfang und unbegrenzter Höhe wieder gutzumachen ist, als wäre er nie eingetreten. Dies kann zum finanziellen Ausgleich einer Güteminderung, zur Erstattung entgangener Vorteile oder auch zur Kompensation eingetretener Folgeschäden führen. In jedem Fall haftet der Verursacher
bis zur Pfändungsgrenze mit seinem gesamten Vermögen, mit Haus und Grundbesitz, mit Bankguthaben und auch mit zukünftigem Lohn und Gehalt.
Vor diesem Risiko schützt die
Private Haftpflichtversicherung den Versicherungsnehmer bis zur Höhe der versicherten Leistung (z.B. 5 Mio. Euro). Zu den
Aufgaben der
Privaten Haftpflichtversicherung zählen
- die Prüfung der Haftpflichtfrage,
- die Zahlung einer Entschädigung und
- die Abwehr unberechtigter oder überhöhter Schadenersatzansprüche (im Sinne einer passiven Rechtsschutzversicherung).
Bei all diesen Fragen vertritt die Private Haftpflichtversicherung den Versicherungsnehmer. Um eine reibungslose Abwicklung durch die Versicherung zu gewährleisten, sollte jeder Eintritt des Versicherungsfalles spätestens innerhalb einer Woche schriftlich angezeigt werden.
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind grundsätzlich Schadenersatzforderungen zwischen Personen, die mit der versicherten Person in einem Haushalt leben.
Bei einer
Privaten Haftpflichtversicherung gibt es verschiedenste
Tarif-Varianten, wie z.B. Selbstbehalte je Schaden:
- Von solchen Selbstbeteiligungen raten wir in dieser Sparte grundsätzlich ab, die die Höhe der Selbstbeteiligung in keinem Verhältnis zur nur minimalen Senkung der Prämie steht.
Zudem sollte jede normale
Private Haftpflichtversicherung die folgenden Ergänzungen enthalten:
- eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht (vor allem für Verkehrssicherungspflichten, z.B. ausreichende Winterräumung, und Instandhaltungspflichten, z.B. ausreichend befestigte Dachziegel) für selbstgenutzte Häuser
- eine Gewässerschaden-Haftpflicht (bei Öltankbesitzer vor allem für Schäden durch den Austritt gewässerschädlicher Stoffe) beinhalten.
Daneben können viele weitere
Sonder-Risiken durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt werden:
- Tierhalterhaftpflicht (v.a. für Hunde und Pferde)
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Berufshaftpflicht bzw. Diensthaftpflicht
- Lehrerhaftpflichtversicherung
- Jagdhaftpflicht
- Sportboothaftpflicht
- Luftfahrzeughaftpflicht
- Vereinshaftpflicht
- etc.
Gerne erstellen wir Ihnen auch deutlich rabattierte Angebote für diese Sonder-Risiken. Für alle übrigen Standard-Risiken können Sie den
Versicherungsrechner direkt online auf BV.net nutzen, um eine Prämie zu ermitteln. Weitere ausführliche Informationen zur
Privaten Haftpflichtversicherung hat das Informationszentrum der deutschen Versicherer in unserer
Broschüre für sie zusammengestellt.