Aufgrund dieser Unsicherheit verzichten auf der anderen Seite viele Deutsche auf ihr Recht, weil sie
hohe Prozesskosten fürchten. Um sich gegen unerwartete Prozesskosten abzusichern und im Notfall nicht nur Recht zu haben, sondern auch
Recht zu bekommen, hilft eine
Rechtsschutzversicherung. Diese kann als
Paket für die Bereiche Privat-, Berufs-, Verkehrs- und Mieterrechtsschutz abgeschlossen werden, wobei die einzelnen
Bausteine auch individuell zusammengestellt werden können.
Um die Prämie für die Rechtsschutzversicherung möglichst gering zu halten, sollte genau überlegt werden, welche Bausteine tatsächlich benötigt werden:
- Berufsrechtsschutz: arbeiten sie in einer Krisenbranche oder dem öffentlichen Dienst? wie zuverlässig ist ihr Arbeitgeber?
- Verkehrsrechtsschutz: sind sie viel im Straßenverkehr unterwegs (egal ob mit ihrem PKW, Fahrrad etc.)?
- Mieterrechtsschutz: wohnen sie zur Miete? wie schätzen sie ihren Vermieter ein?
Vor diesem Hintergrund benötigen Beamte, die kein Auto besitzen und im Eigenheim wohnen, statistisch am wenigsten eine Rechtsschutzversicherung.
Bis zur versicherten
Deckungssumme (in guten Tarifen ohne Begrenzung nach oben) übernimmt die
Rechtsschutzversicherung nicht nur die
anfallenden Kosten:
- für den eigenen Anwalt
- den Anwalt der Gegenseite,
- die Gerichte,
- Entschädigungen für Zeugen, Gutacher oder Sachverständige
- etc.
Auch ist es Aufgabe der Rechtsschutzversicherung , den Versicherten bei der ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen im Schadensfall zu unterstützen:
- durch Übernahme von Reisekosten,
- die Gewähr einer Kaution als Darlehn
- etc.
In der Praxis hat es sich bewährt, Tarife mit einer
Selbstbeteiligung abzuschließen (z.B. 150 € je Schadensfall). Auf diese Weise lässt sich der Beitrag deutlich senken.
Gute Tarife bieten zudem eine Senkung der Selbstbeteiligung für jedes Jahr an, in dem die Vericherung nicht in Anspruch genommen wurde.
Damit eine
Rechtsschutzversicherung leistet, ist der
Beginn des Versicherungsfalls entscheidend. Kurz gesagt, zahlt die Versicherung nur dann, wenn die Police älter ist als der Streit. Unterberücksichtigung der üblichen
Wartezeit (3 Monate) muss die Ursache des Rechtsstreits also mindestens drei Monate vor dem Abschluss des
Rechtsschutzvertrages liegen. Gute Tarife wenden die sogenannte
Folgeereignistheorie an: somit muss nicht zwingend die Ursache, sondern nur das
den Streit auslösende Ereignis mindestens drei Monate vor dem Vertragsabschluss liegen.
Beispiel: Sie kaufen 2005 ein Auto, 2006 schließen sie eine Rechtsschutzversicherung ab und 2008 verunglücken sie, weil der Verkäufer ihnen einen Mangel verschwiegen hat. Die Ursache des drohenden Rechtsstreit ist der Autokauf - zu diesem Zeitpunkt hatten sie noch keine Rechtsschutzversicherung. Etliche Anbieter würden ihnen nicht helfen. Gute Tarife beinhalten die Folgeereignistheorie: hier reicht es, der Vertragsabschluss vor dem den Streit auslösende Ereignis (der Unfall) liegt, was hier der Fall ist.
Kommt es zu einem Rechtsstreit, sollten sie über die telefonische Rechtsberatung der Versicherung oder besser den Anwalt ihres Vertrauens eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung einholen lassen. So können sie sicher sein, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten auch tatsächlich übernimmt. Die meisten Anwälte holen eine Deckungszusage ein, ohne ihnen Kosten zu berechnen (obwohl dies gegen die anwaltliche Berufsordnung verstößt).