Reiserücktrittsversicherung |
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Bei fast jeder gebuchten Reise oder Übernachtung schuldet der Verreisende dem Veranstalter Stornogebühren, wenn er die Tour nicht antritt. Je nach Zeitpunkt der Absage können diese Reiserücktrittskosten bis nahezu dem kompletten Reisepreis entsprechen.
Die Absage eines Urlaubs oder einer Geschäftsreise kann verschiedene Gründe haben, doch gibt es einige Ursachen, die außerhalb des eigenen Verschuldens liegen. Für diese Fälle können die Stornogebühren über eine Reiserücktrittsversicherung (oder auch: Reisekostenrücktrittsversicherung) abgesichert werden:
- das Wohneigentum des Versicherten wird durch Feuer, Unwetter oder Einbruch stark beschädigt
- der Versicherte oder mitreisende Verwandte erleiden einen schweren Unfall
- der Versicherte oder mitreisende Verwandte erkranken schwer
- der Versicherte oder mitreisende Verwandte oder ein naher Angehöriger sterben
Für gemeinsam Reisende, die nicht miteinander verheiratet oder verwandt sind, ist wichtig, dass beide namentlich in der Police genannt werden. Nur dann erhalten beide die Versicherungsleistung, wenn eine Seite verhindert ist.
Die Versicherungssumme der Reiserücktrittsversicherung sollte dem Preis der Reise angepasst werden. Die Berücksichtigung einer kleinen Selbstbeteiligung ist in der Regel sinnvoll, um die Prämie für die Reiserücktrittsversicherung zu senken. Im Schadenfall ersetzt die Versicherung dann die Versicherungssumme abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Die Kosten einer solchen Reiserücktrittsversicherung können Sie über den Versicherungsrechner direkt online auf BV.net ermitteln. Weitere ausführliche Informationen zur Reiserücktrittsversicherung hat das Informationszentrum der deutschen Versicherer in unserer Broschüre für sie zusammengestellt.


