Wohngebäudeversicherung

 

WohngebäudeversicherungDie finanzielle Absicherung von Gebäuden gegen das Risiko Feuer ist eine der ältesten Versicherungen und war lange Zeit in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Seit einigen Jahren besteht lediglich eine Quasi-Pflicht zur Wohngebäudeversicherung, da viele Behörden und Banken den Nachweis eines entsprechenden Versicherungsschutzes verlangen.

Unter den Versicherungsschutz fallen das Wohngebäude selbst und alle mit diesem fest verbundenen Elemente (z.B. fest verklebte Teppichböden), wenn sie nicht bereits Teil der Hausratversicherung sind.

Ferner sind Nebengebäude auf dem Grundstück versichert, sofern sie in der Versicherungssumme und Police berücksichtigt sind. Schließlich umfasst der Versicherungsschutz auch Gebäudezubehör, dass entweder der Nutzung zu Wohnzwecken dient (z.B. Balkonblumenkästen) oder der Instandhaltung des Gebäudes (z.B. Werkzeug).

Neben den Kosten zur Wiederherstellung des Wohngebäudes im Schadenfall übernimmt die Wohngebäudeversicherung auch weitere Kosten:

  • Abriss und Aufräumen der Schadenstelle sowie Abtransport der Reste
  • Ausbau, Transport und Lagerung von Gebäudeteilen zum Schutz vor weiteren Schäden
  • Miete für eine Ersatzwohnung bei Unbewohnbarkeit eines selbstgenutzten Gebäudes
  • Mietausfall bei Unbewohnbarkeit eines vermieteten Gebäudes

Die genauen Prämien können Sie in unseren Versicherungsrechner direkt online kalkulieren. Weitere ausführliche Informationen zur Wohngebäudeversicherung hat das Informationszentrum der deutschen Versicherer in unserer Broschüre für sie zusammengestellt.

 
Navigation
Login