Infolge der gesetzlichen Auflagen für die Rürup-Rente ist das Spektrum möglicher Leistungen aus der Rürup-Rente sehr begrenzt.
Leistungen im Erlebensfall:
Da die Auszahlung einer Rürup-Rente nur als lebenslange Rente erfolgen kann, ist besonders auf die Verwendung der Überschüsse in der Rentenphase zu achten. Hier gibt es vor allem zwei Renten-Modelle. Das gängige Modell ist die sogenannte „dynamische Rente“: Hier beginnt die Rente relativ niedrig und steigert sich dann dynamisch. Diese Form des Rentenverlaufs wird von allen Versicherungen angeboten.

Einige wenige Versicherer bieten zusätzlich eine „teil-dynamische Rente“ (oder auch: erhöhte Startrente) an. Der Vorteil hierbei ist, dass die Rente sofort auf einem deutlich höheren Niveau beginnt und dann weniger stark (eben „teil-dynamisch“) ansteigt (vgl. durchgezogene Linie in der Abbildung). Grundsätzlich ist das zweite Modell zu bevorzugen, da im frühen Rentenalter (aufgrund von z.B. größerer Mobilität) der Kapitalbedarf sicherlich größer sein wird als später mit 90 oder gar 100 Jahren.
Leistungen im Todesfall:
Im Todesfall vor Rentenbeginn werden die eingezahlten Beiträge (oder ein anderer gewählter Todesfallschutz) in eine Rente an die Hinterbliebenen umgewandelt:
- beim Ehepartner in eine lebenslange Rente
- bei kindergeldberechtigten Kindern in eine abgekürzte Rente bis zum 25. Lebensjahr
Sind beide Personengruppen nicht vorhanden, kommt das Kapital der Versichertengemeinschaft zu Gute.
Stirbt der Versicherungsnehmer nach Rentenbeginn, wird die Rente in der Regel für die vereinbarte Rentengarantiezeit an die Hinterbliebenen (s.o.) weitergezahlt. Ist z.B. eine Rentengarantiezeit von 15 Jahren vereinbart und der Versicherte stirbt 7 Jahren nach Rentenbeginn, erhalten die Hinterbliebenen die Rente noch 8 Jahre weitergezahlt, bis die 15 Jahre voll sind. Stirbt der Versicherte nach 17 Jahre, sind die 15 Jahre bereits aufgebraucht und die Hinterbliebenen erhalten keine weiteren Leistungen.


