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Beispiele einer BU

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Berufsspezifische Prüfung:

Anders als in der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsabsicherung und der Unfallversicherung wird bei der Prüfung eines BU-Falles der versicherte bzw. ausgeübte Beruf berücksichtigt. Der Verlust z.B. des Geschmacksinns würde zu keiner Leistung aus der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsversicherung führen, nach AUB99 ergäbe sich in der Unfallversicherung ein Invaliditätsgrad von 5%, unabhängig vom Beruf. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird die Bedeutung der Erkrankung innerhalb des spezifischen Berufsbildes berücksichtigt: während ein Koch durch den Verlust des Geschacksinns berufsunfähig wäre, würden sich für einen Sachbearbeiter des Personalwesens keine Leistungen aus der BU ergeben.

Verzicht auf abstrakte Verweisung:

Wird z.B. ein angestellter Fliesenleger aufgrund kaputter Knie berufsunfähig, könnte eine Versicherung ihn auf den Beruf des Fliesenverkäufers in einem Baumarkt verweisen: seine bisherige Ausbildung und Erfahrung könnte er auch hier einbringen, Einkommen und soziales Ansehen wären vergleichbar mit seinem alten Beruf. Inzwischen verzichten fast alle Versicherer auf diese abstrakte Verweisung. Gute Tarife verzichten auch bei angestellten Versicherten darauf zu prüfen, ob nach Umorganisation des Arbeitsplatzes noch immer eine Berufsunfähigkeit vorliegt.

Prognosezeitraum:

Angenommen die versicherte Person erleidet einen Verkehrsunfall und es ist noch nicht absehbar, wann oder ob sie überhaupt wieder in das Berufsleben zurückkehren kann. Gute Tarife beginnen bereits dann zu leisten, wenn es absehbar ist, dass die Person vorraussichtlich mindestens 6 Monate berufsunfähig sein wird. Bei schlechteren Tarifen kann dieser Prognosezeitraum bei bis zu zwei Jahren liegen. Die Beantragung der BU-Rente sollte aber nicht vorschnell erfolgen, wenn mit einer vollständigen Heilung zu rechnen ist. Denn liegt z.B. nach 7 Monaten keine Berufsunfähigkeit mehr vor, würde die Versicherung die Rentenzahlungen einstellen und die Versicherung wäre erloschen (ein neuer BU-Schutz wäre bei entsprechender Vorgeschichte aber nur schwer zu erhalten). Bei guten Tarifen zaht die Versicherung bei einer verspäteten Meldung bis zu 3 Jahre rückwirkend die BU-Rente.

 

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