Unsere Arbeitskraft ist wie eine Gelddruckmaschine für uns: Kommt sie ins stottern oder fällt sie gar vollständig aus, fehlt den meisten Menschen die finanzielle Grundlage, den erreichten und gewohnten Lebensstandard zu erhalten. Umso erschreckender ist die Tatsache, dass in Deutschland mehr als jeder fünfte Erwerbstätig vor seinem normalen Rentenalter dauerhaft arbeitsunfähig wird. Insbesondere vor diesem Hintergrund ist die Berufsunfähigkeit eines der am meisten unterschätzen Lebensrisiken.
Der staatliche Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung für dieses Risiko ist gering. So beträgt die durchschnittliche volle Erwerbsminderungsrente momentan lediglich 660 € im Monat (für alle ab 1960 geborenen). Diese erhält auch nur, wer keinerlei Tätigkeiten länger als drei Stunden am Tag ausüben kann (unabhängig vom vorherigen Beruf und der Lage am Arbeitsmarkt). Daher bleibt nur, die finanziellen Risiken einer Berufsunfähigkeit privat abzusichern: durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).
Eine solche BU zahlt eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente, sofern der Grad der Berufsunfähigkeit mindestens 50% beträgt. Anders als beim gesetzlichen Schutz wird der zuletzt ausgeübte Beruf berücksichtigt: moderne Policen verzichten auf eine sogenannte abstrakte Verweisung. Dies bedeutet, dass die Versicherung die BU-Rente auch dann nicht verweigern darf, wenn es theoretisch einen vom Versicherten nicht ausgeübten (daher abstrakten) Beruf gäbe, der seiner bisheringen Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung (bezüglich Einkommen und sozialem Ansehen) entspricht.
Die Beantragung einer BU ist mit einer aufwendigen Gesundheitsprüfung verbunden. Dies erfolgt zunächst über einen Fragebogen, in schwierigen Fällen unterstützt durch eine Anfrage bei Ärzten oder bei hohen Versicherungssummen mit einer direkten ärztlichen Untersuchung.
Der Preis für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist deutlich höher als für eine Unfallversicherung, deckt aber natürlich auch ein deutlich breiteres Leistungsspektrum ab. So resultieren nur 10% aller BU-Fälle aus einem Unfall, die Ursachen für die Mehrheit der Leistungsfälle liegen im Bereich des Bewegungsapparates (z.B. am Rücken, 27%) und des Nervensystems (z.B. der Psyche, 22%). Für die Höhe des letztendichen BU-Preises gibt es vor allem vier Einflussfaktoren:
1. Beruf:
Berufe mit besonders hoher körperlicher Belastung haben die höchsten Beiträge (z.B. Betonbauer, Maurer, Fliesenleger). Für andere Berufe mit z.B. überwiegender Schreibtischtätigkeit ist das statistische Risiko berufsunfähig zu werden, deutlich geringer, was sich ebenfalls in den Beiträgen niederschlägt (bei z.B. Ärzten, Architekten, Apothekern oder kaufmännisch Angestellten). Für diese Berufsgruppen ist auch zu überlegen, ob eine Absicherung gegen Schwere Krankheiten nicht die sinnvollere Alternative darstellt.
2. Eintrittsalter:
Je geringer das Eintrittsalter, desto niedriger der Beitrag. Zudem haben gerade junge Menschen das Problem, dass Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung u.U. noch nicht erfüllt sind, sodass gesetzlich nur bei Arbeitsunfällen ein Versicherungsschutz besteht. Ferner kommt es mit zunehmendem Alter eher zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes und damit tendenziell zu einem nur eingeschränkten BU-Schutz, sodass der Abschluss nicht zu weit hinausgezögert werden sollte.
3. Laufzeit:
Das Versicherungsendalter (bis zu dem der Eintritt einer BU versichert ist) und das Leistungsendalter (bis zum dem eine BU-Rente gezahlt wird) sollten dem Eintritt in die Altersrente entsprechen. Dennoch wird aus Kostengründen häufig lediglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum Endalter 60 oder 63 Jahre abgeschlossen. Auf der anderen Seite deckeln die Versicherungen für manche Berufe mit besonders hohem BU-Risiko das Endalter von sich aus auf z.B. 55 Jahre.
4. Rentenhöhe:
Die Höhe der BU-Rente ist frei wählbar. Sie sollte so gestaltet sein, dass zumindest die Fixkosten und wichtigsten variablen Kosten des täglichen Lebens abgedeckt sind. Eine häufige Faust-Formel geht von 70% des Netto-Einkommens aus, wobei dies stets im Einzelfall zu prüfen ist.
Abschließend empfehlen wir, eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur als selbständige BU und nicht als Zusatzversicherung abzuschließen. Zum einen sind zwei separate Verträge immer flexibler zu handhaben als ein Bündelprodukt aus BU und z.B. Rentenversicherung. Zum anderen entsprechen die besten BU-Anbieter nicht automatisch den besten Rentenversicherungen, sodass zusätzliche Kosten vermieden werden können. Auf keinen Fall sollten Sie eine BU in Kombination mit einer Rürup-Rente abschließen: für die meisten Versicherten ergeben sich nicht die versprochenen signifikanten Steuervorteile, zum anderen werden BU-Renten im Leistungsfall sehr hoch besteuert.


