Die Leistung einer Sterbegeldversicherung muss nicht zwingend auf die Auszahlung der Versicherungssumme an die Hinterbliebenen begrenzt sein. Die Anzahl der Anbieter wächst, die durch Kooperationsverträge mit großen Bestattungsfirmen die gesamte Organisation der Beisetzung übernimmt.
Mit Vertragsabschluss können in Abhängigkeit von der Versicherungssumme u.a. Art der Beisetzung, des Sarges oder der Blumen, Ablauf der Trauerfeier mit z.B. besonderen Musikwünsche etc. festgehalten und vertraglich vereinbart werden. Im Todesfall erfolgt dann keine Auszahlung an die Hinterbliebenen: diese könnten das Geld anders als vom Erblasser gewünscht für eigene Zwecke missbrauchen (so die Argumentation der Versicherungen). Stattdessen fließt die Versicherungssumme direkt an den Bestatter (z.B. die Ahorn AG, einen der größten Bestattungsdienstleister in Deutschland und inzwischen ein Tochterunternehmen der IDEAL Versicherung), der die Beisetzung im Sinne des Verstorbenen organisiert.
Von solchen Full-Service-Bestattungsvorsorgen raten wir ab: In der Praxis entstehen durch diese Dienstleistung zusätzliche Kosten, die die Prämie der Sterbegeldversicherung unnötig aufblähen. Sinnvoller ist die Festlegung der gewünschten Beisetzung in einem perönlichen Testament, z.B. hinterlegt mit Anweisungen zum Ablauf in einer verbindlichen Nachlass-Mappe. Dieses Vorgehen spart nicht nur Kosten, sondern es ist auch einfacher zu handhaben, da nicht bei jedem geänderten Wunsch sofort ein Kontakt mit der Versicherung erforderlich wird.


