Brand:
Es kommt durch einen Kurzschluss zu einem Zimmerbrand, der sich aus eigener Kraft in der ganzen Etage ausbreitet. Durch eine Brandstiftung brennt das Haus bis auf die Grundmauern nieder. Durch eine Gasexplosion wird plötzlich Energie frei und zerstört alle Glasscheiben im Haus. Ein vom Blitz getroffener Baum fällt auf das Haus und beschädigt das Dach. Alle diese Schäden sind durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
Gute Tarife leisten darüber hinaus auch für z.B. Schäden durch Implosionen (z.B. des Fernseher) oder Überspannung nach Blitzeinschlag (z.B. an elektronischen Bauteilen). Die Schäden durch einen Kaminbrand werden nur erstattet, wenn der Tarif Feuer-Nutzwärmeschäden beinhaltet. Dann sind auch Gebäudeteile, die bei natürlicher Nutzung stets Feuer und/oder Wärme ausgesetzt sind (z.B. Kamine) mitversichert.
Sturm und Hagel:
Durch einen einen Wind ab Stärke 8 wird das Dach des Hauses abgedeckt. Zusätzlich stürzt ein Baum auf das Haus und bringt eine Mauer zum Einsturz und Hagelkörner richten Schaden an der Gebäudeverglasung an. Die Wohngebäudeversicherung kommt für die Kosten der Wiederherstellung des Gebäudes auf. Zusätzlich leisten gute Tarife für die Aufräumungskosten der Bäume.
Der Versicherte hat jedoch bei diesen (und auch bei den anderen gedeckten Gefahren der Wohngebäudeversicherung) die Mitwirkungspflicht, Schäden am Haus und der Einrichtung so gering wie möglich zu halten. So hat er beispielsweise nach einem Sturm undichte Dachfenster unverzüglich mit einer Plane abzudecken. Andernfalls riskiert er, dass die Versicherung für Folgeschäden nicht oder nur anteilig aufkommt.
Leitungswasser und Frost:
Klassische Einsatzgebiete der Wohngebäudeversicherung sind beispielsweise ein Rohrbruch, infolge dessen austretendes Wasser eine Wand durchfeuchtet und die Bodenbeläge ruiniert (nicht versichert ist der Bruch eines ableitenden Rohres), oder ein unverhersehbarer und heftiger Wintereinbruch, der zu einem Frostschaden an der Heizung führt (nicht versichert sind hingegen Frostschäden an der Heizung, wenn auch im Winter weder geheizt noch Wasser abgelassen wurde).
In guten Tarfen von Wohngebäudeversicherungen sind zudem Wasserschäden durch z.B. Fußbodenheizungen, Aquarien und Wasserbetten (die nicht mit dem Rohrsystem verbunden sind), Kosten für die Beseitigung von Rohrverstopfungen oder innen liegende Regenwasserableitungsrohre mitversichert.
Elementarschäden:
Nach einem heftigen Regen kommt es zu einer Überschwemmung, die das Erdgeschoss überflutet und Teppichböden und Wände beschädigt. Ohne eine Deckung mit erweiterten Elementarschäden wäre ein solcher Schaden nicht versichert. Schäden durch Grundwasser oder eine Sturmflut sind allerdings auch hiermit nicht abgedeckt.
Sonstiges:
Gute Wohngebäudeversicherungen leisten zudem bei Schäden durch Graffiti oder anderen Gebäudebeschädigungen durch unbekannte Dritte (meist mit einer Selbstbeteiligung) und erstatten die Rückreisekosten aus dem Urlaub, wenn ein Versicherungsfall am Wohngebäude in der Heimat eine Rückreise unumgänglich macht.


