Kfz-Versicherung
Es gibt in Deutschland nicht die Kfz-Versicherung, sondern im Grunde drei mögliche Versicherungen im Kfz-Bereich:
- die Kfz-Haftpflichtversicherung
- die Kfz-Kasko-Versicherung
- die Kfz-Unfallversicherung.
Kfz-Haftpflichtversicherung:
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für den Halter eines PKW. Sie deckt die Schäden, die anderen mit einem Kfz zugefügt werden. Auf diese Weise schützt die Kfz-Haftpflichtversicherung sowohl Unfallopfer als auch Verursacher vor beträchtlichen Sach- und Personenschäden in Folge eines Verkehrsunfalls, der für beide Parteien schnell zum wirtschaftlichen Ruin führen können.
Im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht für Versicherungsunternehmen der sogenannte Kontrahierungszwang, eine Annahmepflicht von Anträgen (mit nur wenigen Ausnahmen). Hat ein Versicherer zudem einen Antrag nicht innerhalb von 2 Wochen nach Eingang schriftlich abgelehnt, so gilt zumindest die gesetzliche Mindestdeckungssumme als abgeschlossen (7,5 Mio. € für Personen-, 1 Mio € für Sach- und 50.000 € für Vermögensschäden). In der Praxis sollte jedoch stets die mögliche Höchstdeckung gewählt werden, da die Prämien nur marginal höher ausfallen.
Die Leistungen aus der Kfz-Haftpflichtversicherung entsprechend weitgehend denen der Privaten Haftpflichtversicherung. Wichtigster Unterschied ist, dass der Geschädigte im Kfz-Bereich einen direkten Anspruch an die Versicherung des Verursachers (und nicht an ihn persönlich) hat. Anders als weitläufig angenommen sind nicht nur Schäden aus dem direkten Fahrbetrieb gedeckt, sondern alle mit dem Gebrauch des Kfz verbundenen Schäden (z.B. bei der Reinigung, dem Be- und Entladen oder der Reparatur). Auch ein Anhänger gilt im verbundenen Zustand als Teil des Fahrzeugs.
Bei der Kalkulation aller Kfz-Tarife übertrumpfen sich die Anbieter mit Rabatten: für Neuwagen, Garagenautos, Wenigfahrer, Alleinfahrer, Frauen, Zweitwagen, bestimmte Berufsgruppen etc. Insgesamt sollten alle Rabatte nur mit Bedacht gewählt werden, da Verletzungen der Rabattbedingungen im Schadenfall zu drastischen Vertragsstrafen führen können (von Nachzahlungen mit hohen Strafzuschlägen bis zu Regressforderungen im fünfstelligen Bereich).
Am deutlichsten wird der eigene Beitrag in der Kfz-Haftpflicht- und Kasko-Versicherung durch den Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt), der nach einer bestimmten Vertragsaufzeit ohne Schaden eingeräumt wird: je länger eine Kfz-Versicherung keinen Schaden regulieren musste, umso niedriger wird der zu zahlende Beitrag. Jeweils am Jahresende findet eine Neueinstufung nach unten (wenn kein Schaden vorlag) oder nach oben (wenn ein Schaden reguliert werden musste) statt. Daher kann es gerade bei kleineren Schäden günstiger sein, den Schaden selbst zu bezahlen, anstatt eine Rückstufung des SF-Rabattes in Kauf zu nehmen. Eine Übersicht der SF-Rabatte finden sie in unserer SF-Übersicht.
Kfz-Kasko-Versicherung:
Die Kfz-Kasko-Versicherung ist keine Pflichtversicherung. Sie deckt Schäden am eigenen Fahrzeug sowie an Zubehörteilen (Autoradio, Leichtmetallfelgen etc.) ab. Die günstigere Teilkasko-Versicherung kommt für Schäden aufgrund der folgenden Ereignisse auf:
- Brand und Explosion
- Diebstahl und unbefugter Gebrauch
- Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
- Zusammenstoß mit Haarwild
- Glasbruch
- Kurzschlussschäden
- Reifenschäden (sofern sie weitere Schäden am Kfz verursacht haben)
Die umfassendere Vollkasko-Versicherung leistet zusätzlich für:
- Schäden durch selbstverursachte Unfälle
- Schäden durch böswillige Handlungen fremder Personen
Durch den Einschluss einer Selbstbeteiligung (SB) lässt sich die Prämie so deutlich senken, dass meist innerhalb eines Jahres die SB für einen Schaden überkompensiert ist. In der Regel wird hierbei in der Vollkasko eine höhere SB verwendet als in der Teilkasko (z.B. 300 € / 150 € oder 600 € / 300 €).
Auch wenn es keine Pflicht ist, sollte jeder Fahrzeughalter, dessen Kfz mehr als den reinen Schrottwert aufweist, eine Teilkasko-Versicherung abschließen. Insbesondere die Glasbruch-, Hagel- und Wildunfallabsicherung sind starke Gründe. Die Vollkasko-Versicherung ist hingegen nur bei neueren Fahrzeugen zu empfehlen, wobei sie bei geleasten oder kreditfinanzierten Fahrzeugen meist von der Bank verlangt wird. Doch auch bei hohen SF-Rabatten kann eine Vollkasko-Versicherung sinnvoll sein, da sie dann nur noch unwesentlich teurer ist als die Teilkasko-Versicherung.
Kfz-Unfallversicherung:
Schließlich ist der Vollständigkeit halber die Kfz-Unfallversicherung zu nennen, die gerne von Versicherungsvertretern als Zusatzgeschäft verkauft wird. Da sie jedoch im wesentlichen genau die gleichen Schäden abdeckt, die auch durch eine private Unfallversicherung abgesichert sind, ist an dieser Stelle von ihr abzuraten. Stattdessen sollte die wesentlich umfassendere private Unfallversicherung gewählt werden, deren Leistungen nicht auf das Risiko Verkehrsunfall eingegrenzt sind.
Die Prämien für Kfz-Haftpflicht- und Kasko-Versicherungen können Sie in unseren Versicherungsrechner direkt online kalkulieren. Weitere ausführliche Informationen zur Hausratversicherung hat das Informationszentrum der deutschen Versicherer in unserer Broschüre für sie zusammengestellt.
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