Trittschäden:
Ihr Pferd tritt auf einem fremden Hof dem dortigen Hund auf den Schwanz, sodass dieser genäht werden muss. Die Pferde-Haftpflichtversicherung ersetzt die entstandenen Arztkosten. Bei guten Tarifen zahlt die Pferde-Haftpflichtversicherung auch dann, wenn sie zu diesem Zeitpunkt einem Bekannten die Aufsicht für das Pferd übertragen hatten: sein Haftungsrisiko wäre über sie abgedeckt.
Verkehrsunfall:
Ihr Pferd büchst von der Koppel aus, läuft über eine Straße und verursacht einen schweren Unfall. Sämtliche Sachschäden, aber auch eventuelle Personen- und Vermögensschäden werden bis zur Höhe der Deckungssumme von der Pferde-Haftpflichtversicherung übernommen
Fremdreiter-Risiko (in guten Tarifen):
Überlassen sie ihr Pferd unentgeltlich Dritten, sind diese abgesichert, wenn das Pferd ihnen einen Schaden zufügt. Anders sieht es bei mitversicherten Reitbeteiligungen aus: Hier sind alle Beteiligten im haftungs- und versicherungsrechtlichen Sinne dem versicherten Pferdebesitzer gleichgestellt, sodass die Pferde-Haftpflichtversicherung für keine Schäden ihnen gegenüber aufkommt.
Flurschäden (in guten Tarifen):
Niedergetrampete Felder oder Bissschäden an Bäumen werden von der Pferde-Haftpflichtversicherung erstattet.
Deckschäden (in guten Tarifen):
Kommt es zu einer ungewollten Deckung durch ihr Pferd, sind eventuelle Folgekosten für z.B. Abtreibung oder Aufzucht von Fohlen abgesichert.


