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Umfang der Rechtsschutz

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Folgeereignistheorie:
Sie kaufen 2005 ein Auto, 2006 schließen sie eine Rechtsschutzversicherung ab und 2008 verunglücken sie, weil der Verkäufer ihnen einen Mangel verschwiegen hat. Die Ursache des drohenden Rechtsstreit ist der Autokauf - zu diesem Zeitpunkt hatten sie noch keine Rechtsschutzversicherung. Etliche Anbieter würden ihnen nicht helfen. Gute Tarife beinhalten die Folgeereignistheorie:  hier reicht es, der Vertragsabschluss vor dem den Streit auslösende Ereignis (der Unfall) liegt, was hier der Fall ist.


Die Rechtsschutzversicherung (RS) unterscheidet 10 klar definierte Leistungsarten (s.u.). Je nach dem versicherten Lebensbereich (Privat-, Berufs-, Verkehrs- und Mieterrechtsschutz) haben die Leistungsarten einen unterschiedlichen Umfang. Dies wird an einem Beispiel besonders deutlich:

Steuer-RS:
Für den Bereich Verkehr sind z.B. Fragen um die Kfz-Steuer abgedeckt, für den Bereich Privat dagegen Prozesse wegen der persönlichen Einkommensteuer. Im Steuerrechtsschutz übernimmt die Rechtsschutzversicherung meist nur die Gerichtskosten.

Schadenersatz-RS:
Erstreiten von zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen aufgrund von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden (z.B. nach einem Verkehrsunfall)

Vertrags- und Sachen-RS:
Streitigkeiten aus Verträgen des täglichen Lebens (z.B. Streit mit einem Verkäufer wegen fehlerhafter Ware, einem Handwerker wegen schlampiger Reparatur), ausgeschlossen sind Klagen gegen die eigene Rechtsschutzversicherung und meist der Bereich des Bau

Familien-, Erbschafts-RS:
häufig Scheidungs- und Erbschaftsfragen (z.B. um den Unterhalt oder den gesetzlichen Pflichtanteil), meist zahlt die Rechtsschutzversicherung nur eine anwaltliche Erstberatung (daher auch: Beratungs-RS)

Arbeits-RS:
Konflikte mit dem Arbeitgeber (z.B. wegen einer Kündigung oder eines schlechten Arbeitszeugnisses)

Sozialgericht-RS:
Auseinandersetzungen mit den gesetzlichen Sozialversicherungen (z.B. um die Anerkennung einer Erwerbsminderung oder den Grad einer Behinderung), meist zahlt die Rechtsschutzversicherung keine vorgerichtlichen Anwaltskosten

Verwaltungs-RS:
Streitigkeiten mit Behörden (z.B. wegen des drohenden Entzugs des Führerscheins), andere Bereiche meist zu großen Teilen von Rechtsschutzversicherungen ausgeklamert

Kapitalanlage-RS:
unterschiedliche Auffassung über die Qualität der Beratung bei einer Kapitalanlage, meist mit Höchstsummen (z.B. bis 250.000 € Anlagebetrag) verbunden

Wohnungs- und Grundstücks-RS:
Mieter mit Mieterrechtsschutz erhalten Hilfe bei Auseinandersetzungen mit dem Vermieter (z.B. wegen Schönheitsreparaturen, Klage auf Eigenbedarf), Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie werden z.B. bei Streitereien mit den Nachbarn unterstützt, auch hier ausgenommen sind Fragen des Baurechts (Kauf, Finanzierung etc.)

Straf-RS:
Verteidigung in einem Straf-, Bußgeld- oder Disziplinarverfahren, geringfügige Ordnungswidrigkeiten (z.B. Knöllchen) sind ausgeschlossen, ebenso leistet die Rechtsschutzversicherung nicht bei eindeutig vorsätzlich begangenen Taten (z.B. Beleidigung)

 

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