Die finanzielle Absicherung von Gebäuden gegen das Risiko Feuer ist eine der ältesten Versicherungen und war lange Zeit in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Seit einigen Jahren besteht lediglich eine Quasi-Pflicht zur Wohngebäudeversicherung, da viele Behörden und Banken den Nachweis eines entsprechenden Versicherungsschutzes verlangen.
Anders als die Hausratversicherung, mit der sich auch Mieter absichern sollten, ist die Wohngebäudeversicherung nur von den Wohneigentümern abzuschließen. Sie leistet bei Schäden, die durch eines der folgenden Risiken entstanden sind (da diese in einem Bedingungswerk gebündelt sind, wird auch von einer „verbundenen Wohngebäudeversicherung“ gesprochen):
- Feuer (Brand, Explosion, Blitzschlag ins Haus sowie damit direkt zusammenhängende Folgeschäden durch z.B. Überspannung oder Löschwasser)
- Leitungswasser (bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser aus z.B. Sprinkleranlagen, Zu- oder Ableitungsrohren)
- Sturm und Hagel (Sturmschäden ab Windstärke 8 und Schäden durch Hagelkörner an z.B. der Gebäudeverglasung)
- Rohrbruch und Frost (bezogen auf Leitungen innerhalb und außerhalb des Wohngebäudes auf dem Versicherungsgrundstück, sofern sie der Versorgung des versicherten Wohngebäudes dienen)
Unter den Versicherungsschutz fallen das Wohngebäude selbst und alle mit diesem fest verbundenen Elemente (z.B. fest verklebte Teppichböden), wenn sie nicht bereits Teil der Hausratversicherung sind. Zusätzlich sind Nebengebäude auf dem Grundstück versichert, sofern sie in der Versicherungssumme und Police berücksichtigt sind. Schließlich umfasst der Versicherungsschutz auch Gebäudezubehör, dass entweder der Nutzung zu Wohnzwecken dient (z.B. Balkonblumenkästen) oder der Instandhaltung des Gebäudes (z.B. Werkzeug).
Neben den Kosten zur Wiederherstellung des Wohngebäudes im Schadenfall übernimmt die Wohngebäudeversicherung auch weitere Kosten:
- Abriss und Aufräumen der Schadenstelle sowie Abtransport der Reste
- Ausbau, Transport und Lagerung von Gebäudeteilen zum Schutz vor weiteren Schäden
- Miete für eine Ersatzwohnung bei Unbewohnbarkeit eines selbstgenutzten Gebäudes
- Mietausfall bei Unbewohnbarkeit eines vermieteten Gebäudes
Als Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung können erweiterte Elementarschäden eingeschlossen werden. Eine solche zusätzliche Deckung für z.B.:
- Überschwemmungen (durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder Witterungsniederschläge),
- Schneedruck und Lawinen,
- Erdrutsch und Erfall,
- Erdbeben und Vulkanausbruch
kann für einzelne Regionen Deutschland sinnvoll sein. Gerade für gefährdete Gebiete ist jedoch äußerst schwierig, einen entsprechenden Versicherungsschutz zu erhalten. Versicherungsgesellschaften verlangen in der Regel eine vorherige Schadenfreiheit von mindestens 10 Jahren und hohe Selbstbeteiligungen im Vertrag.
Die genauen Prämien können Sie in unseren Versicherungsrechner direkt online kalkulieren. Weitere ausführliche Informationen zur Wohngebäudeversicherung hat das Informationszentrum der deutschen Versicherer in unserer Broschüre für sie zusammengestellt.


